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Änderung des Flächennutzungsplanes “Westlich der Michelerstraße”

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Westlich der Michelerstraße” mit Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 24. Januar 2013 für das Gebiet „Westlich der Michelerstraße“ beschlossen, die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan) einzuleiten. Er erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet nördlich der Donaustaufer Straße, westlich der Michelerstraße und eines Teilgebietes östlich der Michelerstraße an der David-Funk-Straße. Wesentlicher Inhalt ist die Änderung eines 2,7 Hektar großen Teilbereiches mit der bisherigen Ausweisung als Gewerbegebiets-, Mischgebiets- und Grünfläche in eine Wohnbaufläche sowie eine Mischgebiets- und Grünfläche In der Zeit vom 13. Februar bis 15. März 2013 legt das Stadtplanungsamt die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung öffentlich dar und gibt jedermann Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung und Erörterung. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes kann in diesem Zeitraum beim Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther-Str. 1, Zimmer Nr. 2.087, während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr (Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr) eingesehen werden. In besonderen Fällen können unter Rufnummer 507-2616 auch andere Termine vereinbart werden. Am Mittwoch, 20. Februar 2013, findet um 18.30 Uhr in der Grundschule Schwabelweis, Frobenius-Forster-Straße 1a, eine Informationsveranstaltung statt. Dort kann der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes ab 18 Uhr eingesehen werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die weitere Bearbeitung der 51. Flächennutzungsplanänderung ein. Dieser Entwurf wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss daran nach Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erneut öffentlich ausgelegt. Während dieser öffentlichen Auslegung des Änderungs-Entwurfes besteht nochmals die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Auslegungszeitraum wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht.

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