25 Sep2012
Alter Kornmarkt: Falsches Parken gefährdet Marktbetrieb
Der Donaumarkt, der seit dem 15. September 2012 immer samstags auf dem Alten Kornmarkt stattfindet, erfreut sich großer Beliebtheit. Leider ist aber immer noch nicht allen Bürgerinnen und Besuchern der Stadt bewusst, dass eine Missachtung des Parkverbotes den Marktbetrieb gefährdet. Deshalb weist die Stadt Regensburg darauf hin, dass die Marktfläche im südlichen Bereich des Alten Kornmarktes an Freitagen bereits ab 21.30 Uhr nicht mehr angefahren werden darf. Jeweils ab Samstag, 0 Uhr gilt dann auf dem gesamten Alten Kornmarkt, also auch im nördlichen Bereich, Parkverbot.
An Freitagen wird ab 21.30 Uhr an der Zufahrt zur Marktfläche eine Schranke geschlossen. Ebenfalls um 21.30 Uhr wird künftig an der Ausfahrt des Parkplatzes eine Halbschranke aufgestellt. Dies geschieht zusätzlich, obgleich eine schon immer vorhandene Beschilderung auf das Verbot der Einfahrt hinweist.
Grund für diese Maßnahme ist, dass nach Beobachtungen der Polizei viele Parkplatzsucher die Ausfahrt als „Geisterfahrer“ benutzen, um auf den Platz zu gelangen. So können sie die an der Einfahrt angebrachte Hinweisbeschilderung an der regulären Zufahrt nicht sehen.
Ab Mitternacht gilt am Samstag bis einschließlich 14 Uhr auf der gesamten Marktfläche ein absolutes Haltverbot. Wer an Freitagen nicht bis Mitternacht sein Fahrzeug entfernt hat, muss abgeschleppt werden. Dies ist deshalb unvermeidlich, weil durch falsch geparkte Autos der Marktbetrieb gefährdet würde.
Die neuen Parkregelungen werden auf einem großen Schild an der Zufahrt leicht lesbar dargestellt. Ein gelbes LED – Blinklicht sorgt zusätzlich für Aufmerksamkeit.
Der Nordteil des Alten Kornmarktes ist für die Logistik des Marktes unentbehrlich. Ab Samstag, 0 Uhr, darf dort ebenfalls nicht mehr geparkt werden.
Da jedoch davon auszugehen ist, dass alle für den Markt nötigen Fahrzeuge ab 8 Uhr auf der Fläche abgestellt sind, steht er ab diesem Zeitpunkt wieder der Allgemeinheit, nach Lösen eines Parkscheins, als Parkplatz zur Verfügung.