28 Sep2012
Aktionstage zur Schulwegsicherheit
Aktionstage zur Schulwegsicherheit –
Bilanz des Polizeipräsidiums Oberpfalz
Der Schulbeginn an den Oberpfälzer Schulen am 13.09.2012 war gleichzeitig der Startschuss für die bis zum 18.09.2012 dauernden Aktionstage zur Schulwegsicherheit.
Die Prämisse für die Polizeidienststellen des Regierungsbezirks lautete damit schwerpunktmäßig im Umfeld von Schulen auf das Verhalten der Kinder aber speziell auf das der erwachsenen Verkehrsteilnehmer ein Auge zu haben. Schließlich befanden sich unter den 35.000 Grundschülern die zum Schulstart den mehr oder weniger geliebten Weg zur Schule in Angriff nahmen auch 8.600 ABC-Schützen. Besonders denen sollte in den Anfangstagen die besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gelten.
Zwar weist die Verkehrsunfallstatistik für den Bereich des Polizeipräsidiums (PP) Oberpfalz was Schulwegunfälle betrifft seit Jahren einen kontinuierlichen Rückgang auf was aber nicht bedeuten darf sich auf diesen Zahlen auszuruhen.
Schwerpunktmäßig überprüften die Einsatzkräfte an den sechs Tagen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die Gurtanlege-, Kindersicherungs- und Helmtragepflicht im Bereich von Schulen aber auch von Kindergärten und ahndeten dabei konsequent die festgestellten Verstöße.
So waren es 2.831 Verkehrsteilnehmer, welche die eingesetzten Polizeikräfte kontrollierten. In 176 der Fälle war es notwendig gegen diese Personen einzuschreiten, so weil 42 Kinder in Fahrzeugen nicht ordnungsgemäß gesichert waren. 134 weitere????? Fahrzeuginsassen waren gar nicht oder nicht ordnungsgemäß angegurtet.
Auch die Überprüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führte zu Beanstandungen. Gegen 251 Autofahrer gab es wegen Geschwindigkeitsverstößen Verwarnungen oder Anzeigen. Exemplarisch seien hier Kraftfahrer erwähnt, die eine 30-er Zone mit 54 km/h durchfuhren oder bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h das Gaspedal so betätigten, dass letztendlich 75 km/h gemessen wurden.
Auch in der Folgezeit wird es entsprechende Kontrollen geben. Wie die Zahlen zeigen besteht dazu weiterer Handlungsbedarf.
Abschließend einige wenige Appelle an die Erwachsenen was ihre Vorbildfunktion gegenüber den Kindern betrifft. So sei hier daran erinnert beim Radfahren einen Helm zu tragen, sich im Auto immer anzuschnallen und – schon gelernt im Kindesalter – nicht bei Rot über die Ampel zu gehen.
Gerade jetzt mit Beginn der Herbstzeit noch ein Punkt der hier angesprochen werden muss. Kinder sollen so gekleidet sein, dass sie auch bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit gut von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können. Dies gilt auch was Accessoires wie Schultasche oder Regenschirme betrifft.
Nachdem sich bei den Kontrollen gezeigt hat, dass es bei den Eltern Wissensdefizite dahingehend gibt, wann Kinder wo und in welchem Sitz im Auto befördert werden dürfen, dazu einige Informationen:
Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr haben Kinder, die kleiner als 1,50 m sind, dazu gilt es das Messband in die Hand zu nehmen und nicht nur zu schätzen, immer in einem ECE-geprüften Kindersitz gesichert werden müssen.
Auch auf dem Beifahrersitz dürfen Kinder in einem Kindersitz befördert werden. Es gilt allerdings daran zu denken, dass beim aktivierten Beifahrer-Airbag der Kindersitz nicht entgegen der Fahrtrichtung montiert werden darf.
Wenn alle Betroffenen, angefangen bei den Eltern, den Schulkindern, generell alle Verkehrsteilnehmer die notwendigen Vorschriften einhalten und dies niocht nur im Bereich von Schulen und Kindergärten, so ist der Grundstein gelegt, dass sich die Zahlen der Verkehrsunfallstatistik des PP Oberpfalz auch weiter nach unten bewegen.