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Aktionstage zur Schulwegsicherheit zu Schulbeginn

Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom: 20.09.2013 Aktionstage zur Schulwegsicherheit zu Schulbeginn in der Zeit von 12.09.2013 – 17.09.2013 Bilanz des Polizeipräsidiums Oberpfalz Die Polizei der Oberpfalz hatte zu Beginn des neuen Schuljahres im Rahmen der „Aktionstage zur Schulwegsicherheit“ wieder ein besonderes Augenmerk auf den Straßenverkehr und hier im besonderen die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer sowie die Gurtanlege- Kindersicherungs- und Helmtragepflicht auf den Schulwegen. Die Prämisse für die Polizeidienststellen des Regierungsbezirks lautete damit, schwerpunktmäßig im Umfeld von Schulen auf das Verhalten unserer Kinder, aber angesichts der angeführten Schwerpunkte natürlich speziell auf das der erwachsenen Verkehrsteilnehmer zu achten. Unter den mehr als 35 000 Grundschülern die zum Schulstart den möglicherweise weniger geliebten Weg zur Schule in Angriff nahmen befanden sich auch 8.800 Schulanfänger. Gerade diesen ABC-Schützen sollte in den Anfangstagen die besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gelten. Viele der Kleinsten bewegen sich aufgrund ihres noch jungen Alters und neu gewonnener Freiheiten noch unbedarft in dem für sie oftmals noch ungewohnten Verkehrsraum. Zwar weist die Verkehrsunfallstatistik für den Bereich des Polizeipräsidiums (PP) Oberpfalz, was Schulwegunfälle betrifft, seit Jahren einen kontinuierlichen Rückgang auf, was aber nicht bedeutet, dass man sich ob dieser erfreulichen Entwicklung auszuruhen kann oder wird. Gerade im Umfeld von Schulen, aber auch im Bereich von Kindergärten zeigten sich die Beamten der Polizeiinspektionen und überwachten oder kontrollierten über 11 000 Verkehrsteilnehmer. Dass sich die Beamten dabei als konsequente Ahnder von festgestellten Verstößen zeigten, mag für den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer ärgerlich sein, führt aber erfahrungsgemäß zu einer gewünschten Verhaltensänderung bei denselbigen. Ansonsten zeigte sich, wie auch schon in den Jahren zuvor, dass dieser Kontakt zwischen Bürgern und Polizei oft auch als Gelegenheit für Fragen, Anliegen oder einem einfachen Gespräch genutzt wurde. Die zahlenmäßige Bilanz zeigt, dass bei knapp 2200 kontrollierten Fahrzeugen, außerhalb der Geschwindigkeitsüberwachung, 133 Verkehrsteilnehmer Anlass zur Beanstandung gaben. So waren in 29 Fällen mitfahrende Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert. Bei 106 weiteren Personen war ebenfalls eine fehlende oder mangelhafte Gurtmoral festzustellen. Zudem fuhren 4 Personen ohne erforderlichen Helm in die Kontrollen. Auch die Ãœberprüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führte zu Beanstandungen. Gegen 331 Autofahrer gab es wegen Geschwindigkeitsverstößen Verwarnungen oder Anzeigen. Auch wenn diese Schwerpunktaktion zeitlich begrenzt war, wird es in der Folgezeit weiter entsprechende Kontrollen geben. Wie die Zahlen zeigen besteht dazu auch Handlungsbedarf. Abschließend einige wenige Appelle an die Erwachsenen was ihre Vorbildfunktion gegenüber den Kindern betrifft. So sei hier daran erinnert beim Radfahren einen Helm zu tragen, sich im Auto immer anzuschnallen und – schon gelernt im Kindesalter – nicht bei Rot über die Ampel zu gehen. Letzteres gilt im Besonderen auch für Schüler höherer Klassen, die sich ihrer Vorbildwirkung oftmals nicht bewusst sind. Gerade jetzt mit Beginn der Herbstzeit noch ein Punkt der hier angesprochen werden muss. Kinder sollen so gekleidet sein, dass sie auch bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit gut von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können. Dies gilt auch für Accessoires wie Schultasche oder Regenschirme. Nachdem sich bei den Kontrollen gezeigt hat, dass es bei den Eltern Wissensdefizite dahingehend gibt, wann Kinder wo und in welchem Sitz im Auto befördert werden dürfen, dazu einige Informationen: Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen Kinder, die kleiner als 1,50 m sind, immer mit einem ECE-geprüften Kindersitz gesichert werden. Hier gilt, ein gutes Augenmaß ist gut, reich aber oftmals nicht aus. So gilt es, ein Maßband in die Hand zu nehmen und tatsächlich zu messen. Auch auf dem Beifahrersitz dürfen Kinder in einem Kindersitz befördert werden. Es gilt allerdings daran zu denken, dass beim aktivierten Beifahrer-Airbag der Kindersitz nicht entgegen der Fahrtrichtung montiert werden darf. Wenn alle Betroffenen, angefangen bei den Eltern, den Schulkindern und generell alle Verkehrsteilnehmer die notwendigen Vorschriften einhalten und dies nicht nur im Bereich von Schulen und Kindergärten, so ist der Grundstein gelegt, dass sich der bisherige Trend in der Verkehrsunfallstatistik des PP Oberpfalz auch weiter nach unten fortsetzen lässt.

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