AfD-Stadtrat klagt gegen Parteifreund
Weil AfD-Stadtrat Erhard Brucker nicht „Alkoholiker“ genannt werden will, verklagte er seinen Parteikollegen Sebastian Durden. Ein Urteil gab es am Dienstag am Landgericht Regensburg noch nicht, doch das Gericht ließ mehr als deutlich durchblicken, dass Brucker mit seinem Anliegen scheitern wird. Die Zivilverhandlung gewährte auch einen Einblick in das Innenleben des zutiefst zerstrittenen Regensburger Kreisverbandes der Rechtsaußenpartei.
„Natürlich trinke ich mal ein Bier, das gebe ich offen zu. So wie jeder andere Bayer auch.“ Dass der Regensburger AfD-Stadtrat Erhard Brucker Einblick in seinen Alkoholkonsum geben muss, hat einen Grund: Sein Parteifreund Sebastian Durden hatte ihn auf einer Parteiveranstaltung als Alkoholiker bezeichnet.
Brucker sieht Rufschädigung und Verleumdung
Der (damalige) Vorsitzende der Regensburger AfD hätte ein ordentliches Alkoholproblem, das die Stimmberechtigten bei der Neuwahl des Vorstands berücksichtigen sollten, so Durden. Er sagte dies am 28. Februar diesen Jahres bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Partei in Beratzhausen. Etwa 50 Personen sollen damals anwesend gewesen sein. Außerdem warf Durden dem damaligen Vorstand die Fälschung von Protokollen vor. Brucker wollte das nicht auf sich sitzen lassen und klagte gegen Durden auf Unterlassung.
Er lasse sich nicht als Alkoholiker bezeichnen und fasse das als Rufschädigung und Verleumdung auf. Brucker sieht darin eine „Beeinflussung“ seiner Persönlichkeitsrechte. Am Dienstagvormittag wurde die Unterlassungsklage am Landgericht Regensburg öffentlich verhandelt.
Anwalt lässt Brucker hängen
Zunächst müssen die Beteiligten aber warten, weil Bruckers Anwalt Stephan Hendel nicht zum Prozesstermin erscheint. „Unmöglich“ sei das, so der Stadtrat, der sich dafür mehrmals bei Richter Gerhard Lindner entschuldigt. Die Regensburger Kanzlei Gabler & Hendel schickt nach telefonischer Rücksprache mit Brucker schließlich Rechtsanwalt Benedikt Schreiber als Ersatz, der nach einer knappen Dreiviertelstunde eintrifft und mit der Sache überhaupt nicht vertraut zu sein scheint.
So kennt er Bestandteile der Klage – so etwa diverse Eidesstattliche Versicherungen – nicht. Er ist auch überrascht, dass seine Kanzlei schriftsätzlich Durden keine Erwiderung geschickt habe. Mit der Zustellung sei wohl etwas schiefgelaufen. Man habe auch die Ladung nicht im System der Kanzlei finden können.
Durden: „Brucker ist ständig betrunken.“
Richter Lindner wartet geduldig und möchte zunächst von Durden wissen, warum er Brucker überhaupt als Alkoholiker bezeichnet habe. Der Beklagte holt länger aus und schildert, dass Brucker „ständig betrunken“ gewesen sei. Er zählt einige Vorfälle, die er dokumentiert habe, auf.
Am 21. Januar 2020 bei einer Veranstaltung mit dem MdB Stephan Brandner in der Regensburger Arberhütte sei Brucker schon „stockbesoffen“ angekommen. Er habe gelallt, gewackelt, hatte rote Augen und eine Fahne. „Und das vor 70 Mitgliedern und einem Bundestagsabgeordneten“, so Durden. Dann sei Brucker von Tisch zu Tisch gegangen, um die Anwesenden zu begrüßen. Dabei hatte er sich kaum unter Kontrolle und habe einfach aus den Weizengläsern anderer getrunken. Brandner wollte später sogar Fotos löschen lassen, auf denen er mit Brucker zu sehen sei, so Durden. Zu peinlich war ihm das.
„Ein Gläschen zu viel“ bei Brandner-Veranstaltung
Die Wirtin der Arberhütte soll erfolglos versucht haben, den betrunkenen Brucker daran zu hindern, zur Protestkundgebung vor dem Haus zu gehen. Laut Durden eskalierte die Veranstaltung und wurde abgebrochen. Die damalige Pächterin Ursula Artmann berichtete damals, die Versammlung in ihren Räumen aufgelöst zu haben, nachdem sich herausgestellt habe, dass es sich bei den Gästen um die AfD handelte. Bei der Reservierung sei noch von einer Geburtstagsfeier die Rede gewesen.
Brucker gibt in der Verhandlung zu: Ja, bei der Brandner-Veranstaltung habe er „ein Gläschen zu viel“ getrunken. Das lag daran, dass er sich freute am nächsten Tag zu seiner Ehefrau – „die ja Ausländerin ist“ – zu fliegen. Diese wohnte damals im Ausland, weil es Probleme mit dem Visum zur Familienzusammenführung gab. Da sei „er etwas angetrunken“ gewesen, was ja auch „verschmerzbar“ sei und nicht impliziere, dass man ein Alkoholiker ist, gibt Brucker zu Protokoll.
Brucker „hat sich entsprechend gebärdet“
Durden setzt seine Liste der Vorfälle fort. In den AfD-Vorstandssitzungen sei es insgesamt recht „locker“ zugegangen. Brucker soll dabei „peu à peu“ mehr als sechs Halbe Bier „zu sich genommen“ haben. Nach etwa drei Bier habe der damalige Vorsitzende immer angefangen aufzustoßen, so Durden. Dadurch konnte man jeweils erkennen, dass Brucker schon ein paar Bier intus hatte und teilweise schon be- oder angetrunken kam.
Außerdem habe sich der damalige Vorsitzende und heutige Stellvertreter des neuen Chefs Dieter Arnold im betrunkenen Zustand „entsprechend gebärdet“. So sei er teilweise aufgestanden und habe die Runde in einer einschüchternden Tonart wissen lassen, „wer hier die Hosen“ anhabe. Am Parkplatz soll Brucker nach Beobachtungen anderer auch „geschnapselt“ haben. „Schwachsinn“, murmelt dieser daraufhin in den Verhandlungssaal.
Durden fordert „Mut zur Wahrheit”
Doch Durden erzählt weiter. Am 24. Februar 2020 soll Brucker etwa unter der Woche nachts betrunken einige Mitglieder angerufen haben. Auch den 14. März 2020, der Tag vor der Kommunalwahl, listet der damalige Stadtratskandidat Durden (Platz 3) auf. Damals veranstaltete die AfD einen Infostand am Domplatz. Da sei Brucker „so betrunken“ gewesen, dass er nicht in der Lage war selbst hinzufahren und ihn das damalige Vorstandsmitglied Christoph Schikora abholen musste. An dem Tag sei Brucker auch auf einen Journalisten losgegangen, berichtet Durden. Schikora brachte den Spitzenkandidaten nach der Veranstaltung zum Parteibüro in der Günzstraße. Von dort soll Brucker mit seinem Auto selbst nach Hause gefahren sein.
Sebastian Durden ist überzeugt: Erhard Brucker hat ein Alkoholproblem. Der Vorstand sei zerstritten gewesen, nichts funktionierte unter seiner Führung. Für den Vorsitzenden sei jedoch alles „super und Eierkuchen“ gewesen. Vor den Neuwahlen wollte Durden die Mitglieder warnen und forderte von Brucker „Mut zur Wahrheit“ ein. Nüchtern sei Brucker ein „Pfundskerl“, aber „wenn Alkohol im Spiel ist, hat man keine Chance“. Der Richter möge sich mal das „Trottel-Video“ auf YouTube anschauen. Darin setzte sich Brucker gegen Joachim Wolbergs zur Wehr, der ihn als „Trottel“ bezeichnet hatte. Juristisch zog Brucker damals den Kürzeren.
Brucker: „Es gibt keine Alkoholproblematik.“
Brucker, der auch Mitglied im bayerischen AfD-Landesvorstand ist, hält die Ausführungen Durdens für einen „Erguss, den ich mir jetzt anhören musste“. Das meiste sei schlichtweg falsch. Dass er Alkoholiker sei, könne auch gar nicht stimmen, weil er dann sein Unternehmen (Tauchsport Dreizack) gar nicht mehr betreiben könnte. „Es gibt keine Alkoholproblematik“, so Brucker. Er vermutet vielmehr eine Rufmordkampagne seitens Durden, der trotz entsprechender Absichten weder in den Stadtrat gekommen sei noch erneut in den AfD-Kreisvorstand gewählt wurde.
Ob Brucker tatsächlich Alkoholiker ist, werde man in diesem Prozess nicht feststellen können, so Richter Lindner. Man habe im Unterlassungsverfahren eingeschränkte Beweiserhebungsmöglichkeiten und werde hierzu kein Gutachten erstellen. Rechtlich gesehen müsse eine Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Brucker) und der Meinungsfreiheit (Durden) vorgenommen werden. Handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil?
Brucker wird mit Klage wohl abblitzen
Lindner teilt hierbei unmissverständlich seine Tendenz mit. Er sehe in der Bezeichnung, Brucker sei ein „Alkoholiker“ ein Werturteil mit Tatsachenbestandteilen. Damit hat die Klage des AfD-Stadtrats gegen seinen Parteifreund und Intimfeind keine ernsthaften Erfolgschancen. Eine etwaige Einigung, bei der sich Durden verpflichten würde, ihn nicht mehr als Alkoholiker zu bezeichnen, müsste strafbewährt sein, verlangt Brucker. Eine reine Absichtserklärung, zu der sich Durden durchaus bereit zeigt, reiche da nicht aus. Der AfD-Stadtrat möchte ein Urteil des Landgerichts haben.
Dieses wird am kommenden Dienstag verkündet und Richter Lindner deutet schon einmal an, dass sich Brucker dann wohl an das OLG Nürnberg wird wenden müssen, sofern er von Durden nicht mehr als „Alkoholiker“ bezeichnet werden möchte.
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Hans Dampf
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Putzig, wenn sich das Pack selbst zerlegt.
auch_ein_regensburger
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Immer wieder amüsant, etwas über das harmonische Innenleben des gärigen Haufens zu erfahren. Weiter so, liebe AfD, da geht noch mehr! Ihr schafft es schon noch, euch selber zu zerlegen.
Bruckmandlsepp
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Zurücklehnen und genießen.
J.D.
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Der Schuss könnte mächtig nach hinten los gehen, wenn man ein Gerichtsurteil erzwingt. Das Ergebnis könnte sein das Herr Durden, Herrn Brucker ganz offiziell einen Alkoholiker nennen darf.
Jakob Friedl
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Brucker`s Trottel-Video in der Hendlmajor-Suppe: https://youtu.be/U7GtBl_tYeY
PommesRotWeiss
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“Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.” Das stimmt. Die machen sich solange gegenseitig fertig, bis sie völlig zerstört am Boden liegen. Manchmal hab ich den Eindruck, die treten nur in die NSAFD ein, damit sie möglichst schnell mit möglichst vielen anderen Nazis im Rechtsstreit liegen können.
Ein Vogelschiss in der Geschichte. Gott sei Dank.
Und bitte beachten: ich habe nicht “1 Pimmel” gesagt.
Hindemit
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Wer schon mal das zweifelhafte Vergnügen hatte, im Laden von B. ein Paket (Paketshop für) zu holen, den wundert das nicht.
Piedro
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In diesem Zusammenhang sollte man dringend erwähnen, dass Bernd Höcke Gymnasiallehrer ist.
Dugout
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@Hindermit: wobei ich es prinzipiell schwierig finde, wenn man solchen Typen seinen Ausweis mit Adresse vorzeigen muss.
Ob nüchtern oder blau ist da schon egal