16 Aug2012
ADFC an Schlegl: “Radler und Fußgänger nicht gegeneinander ausspielen”
Sehr geehrter Herr Schlegl,
nach einem Bericht in der heutigen MZ nehmen Sie Stellung zu verschiedenen Aspekten des Radverkehrs in der Stadt. Dass sich das Engagement des Stadtrats in diesem Bereich in den letzten Jahren gegenüber früheren Wahlperioden merklich intensiviert hat, ist zweifellos richtig. Dass zugleich mit hohem Aufwand bestmögliche Bedingungen für den Kfz-Verkehr geschaffen werden, erschwert andererseits die Bestrebungen, öffentliche Verkehrsmittel sowie Rad- und Fußverkehr zu stärken.
Der von Ihnen konstruierte Zusammenhang zwischen dem angesprochenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und der nach Stand der Technik sicheren Führung des Radverkehrs verunsichert die Bürger unnötig und lenkt von den grundlegenden Problemen ab.
Die Kernaussage des BVerwG-Urteils zur Anordnung der Radwegebenutzungspflicht ist lediglich, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch für Regelungen den Radverkehr betreffend anzuwenden ist und dass auch Straßenverkehrsbehörden die StVO einzuhalten haben. Diese zwei an sich völlig naheliegenden Aussagen (die im Übrigen bei solchen
Streitfällen fast immer in unterster Instanz getroffen werden), mussten auch auf Ihr Votum hin, letztlich vom höchsten Verwaltungsgericht bestätigt werden – aus Steuerzahlersicht vermeidbare Kosten, denn das Urteil der Vorinstanz war in seiner Deutlichkeit und klaren Rechtsanwendung schwerlich anzufechten.
Davon völlig unabhängig ist die Frage, wie eine Radverkehrsführung am sichersten gestaltet werden soll. So zeigt sich seit langem in der Verkehrssicherheitsforschung, dass Hochbordradwege eine deutlich erhöhte Unfallgefahr an Kreuzungen und Grundstückszufahrten bergen, weil Radfahrer bei einer solchen Führung häufig dem Wahrnehmungsbereich der Autofahrer entzogen sind und Konflikte im Begegungsfall unvermeidlich sind. Auch in Regensburg passiert ein Großteil der Unfälle mit Radfahrern auf Radwegen.
Demgegenüber erweist sich die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr oder auf Schutzstreifen (bei niedriger Kfz-Belastung) und auf Radfahrstreifen (bei höherer Kfz-Belastung) in vielen Fällen als sicherer, weswegen diese Führungsformen bei entsprechenden Rahmenbedingungen als die nach Stand der Technik empfohlenen
Lösungen gelten (siehe hierzu “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen” von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 2010). Es wäre daher ein Versäumnis der fachlich zuständigen Stellen, diese einschlägigen Empfehlungen bei
Neuplanungen zu missachten und Lösungen zu realisieren, die eine größere Gefährdung von Radfahrern darstellen können.
Eben durch diese sorgfältig abgestimmten technischen Regelwerke wird gewährleistet, dass an entsprechend stark durch Kraftverkehr belasteten Straßen geeignete und sichere Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) errichtet werden und andererseits keine Mittel für den Radwegebau an unbedeutenden Nebenstraßen verschwendet werden. Hier geht es also nicht um irgendwelche Wünsche oder Vorstellungen von Verbänden, sondern um die Anwendung der bundesweit geltenden Leitlinien und Vorgaben zur Gestaltung von Verkehrswegen. Die Abteilung für Verkehrsplanung kann Ihnen hierzu sicher genauere Auskünfte erteilen (siehe dazu auch die entsprechenden Artikel im städtischen Informationsmagazin “Bei uns” vom Mai und Juli 2012).
Ferner ist es generell unser zentrales Anliegen, dass möglichst viele Bürger ihre täglichen Wege nichtmotorisiert zurücklegen können und auch wollen. Dabei ist es unerheblich, ob jemand zu Fuß geht oder mit dem Rad fährt. Von den meisten wichtigen Maßnahmen für mehr Radverkehr profitieren genauso Fußgänger. Denn die zentralen Aspekte dabei sind die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und kurze, komfortable Wege. Die mit Abstand wichtigsten Maßnahmen für mehr Fuß- und Radverkehr sind daher:
– Harmonisierung des Verkehrs und Abbau der Kfz-Priorisierung (z.B. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit abseits der Hauptverkehrsstraßen),
– hochwertige Gestaltung des Straßenraums (siehe z.B. die aktuellen Planungsentwürfe für Theodor-Storm- und Karthauser Straße, MZ vom 8.8. Seite 40, oder das “Städtebauliche Rahmenkonzept Innenstadt”) und
– Lückenschlüsse im Wegenetz (z.B. Stege für Fußgänger und Radfahrer).
Für diese Ziele setzen wir uns ein. Davon profitieren Fußgänger und Radfahrer und letztlich alle Bürger und Besucher unserer Stadt. Dass von verschiedenen Akteuren auch aus dem politischen Raum immer wieder versucht wird, Radfahrer und Fußgänger gegeneinander auszuspielen, bringt niemandem etwas im Bemühen, den Straßenverkehr stadtverträglicher, umweltgerechter und menschlicher zu gestalten.
Ergänzend verweise ich auf das Antwortschreiben an Herrn Hartl, das im Volltext abrufbar ist unter:
http://www.regensburg-digital.de/brief-an-spd-ein-gewahltes-gremium
-braucht-manchmal-langer/15082012/
Dieses Schreiben geht auch den Redaktionen der wichtigsten
lokalen Medien zu.
Ich bitte um Verständnis, dass wegen der besseren Lesbarkeit im
Text auf die Angabe der weiblichen Formen “Bürgerinnen,
“Fußgängerinnen”, “Radfahrerinnen” etc. verzichtet wurde, für die
natürlich die Aussagen ebenso gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wörle
Vorsitzender des ADFC Regensburg
wrdlbrnft
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Vielen Dank, Herr Wörle, dass Sie noch mal wiederholen, worum es hier geht. Es geht NICHT um die Beglückung von ein paar Radl-Extremisten und Gutmenschen, sondern schlicht und einfach um die Einhaltung von geltenden Recht und der bundesweit geltenden (und anerkannten) ERA (Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlagen).
Das ist nichts überzogenes und hat auch nichts damit zu tun, dass es Rotlichtsünder gibt.
Zum Argument “die halten sich eh nicht an die Verkehrsregeln” (gerne vom dummen Volk verbreitet): Damit werden Autofahrern ja auch nicht Straßen und Brücken verweigert.