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Abzockmasche mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Faxzusendungen mit versteckter kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung aufgetaucht Laut Bauinnung Regensburg erhielten letzten Freitag zahlreiche Baubetriebe im Raum Regensburg , Kelheim und Schwandorf, aber auch in der gesamten Oberpfalz, unaufgefordert Faxe des Europäischen Zentralregisters zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern – Company Data S.P.R.L, Brüssel. Es wird der Eindruck erweckt, bei dem amtlich aussehenden Schreiben handele es sich um eine eilige Terminsache. So wird Zeitdruck auf den Empfänger des Schreibens ausgeübt. Aber erst aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass es sich um eine freiwillige, nicht amtliche und kostenpflichtige Eintragung (Jahresgebühr bei 890,00 €) mit sehr fragwürdigem Nutzen handelt. Es ist somit laut Bauinnung Regensburg ein weiterer dreister Versuch, den jeweiligen Betrieb um diesen Betrag zu „erleichtern“. Nicht nur die Bauinnung Regensburg, sondern auch das Bundeszentralamt für Steuern sowie zahlreiche Internetseiten warnen bereits vor diesen Schreiben mit dem Hinweis, dass diese Schreiben nicht von einer amtlichen Stelle stammen. Diese aktuell örtlich zu verzeichnenden Schreiben sind aber nur die Spitze des Eisbergs. Durch unaufgeforderte Faxzusendungen wird Betrieben und auch anderen Empfängern oftmals vorgegaukelt, durch ein Rück-Fax lediglich Bestätigungen für bereits dort erfolgte oder gesetzlich notwendige Eintragungen z.B. in Branchen-, Gewerbe- oder Markenverzeichnisse oder entsprechende Datenbanken abgeben zu müssen. Es wird dabei oft der Eindruck erweckt, dass man im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung oder von amtlicher Stelle angeschrieben worden ist. Meist ist bereits alles in der Rück-Fax-Vorlage fertig vom Absender voreingetragen worden, so dass vom Empfänger nur noch der „Korrekturausdruck“ zur Erledigung der Angelegenheit unterschrieben zurück geschickt werden muss. Nach Unterschriftsleistung beginnt dann der Ärger mit Rechnungen sowie Mahnungen durch den unseriösen Anbieter, weil ein Angebot zum Vertragsschluss im Kleingedruckten der Rück-Fax-Vorlage versteckt war. Hierzu Innungsgeschäftsführer Christian Huber: „Nicht nur Baubetriebe, nein auch Pfarreien, Vereine, Feuerwehren oder Kindergärten sind nach Auskunft unserer Mitglieder schon Opfer dieser Machenschaften geworden. In vielen Fällen besteht trotz geleisteter Unterschrift keine wirksame vertragliche Pflicht, die Einträge in die entsprechenden Verzeichnisse auch bezahlen zu müssen. Dies hat der Bundesgerichtshof für Grundeinträge erst kürzlich im Urteil vom 26. Juli 2012 – Az. BGH VII ZR 262/11 festgestellt. Man sollte sich daher als Empfänger in solchen Fällen darauf berufen, dass es sich um eine überraschende Klausel handelt und den Vertrag zusätzlich wegen arglistiger Täuschung anfechten, widerrufen und auch vorsorglich kündigen.“ Am besten schützt man sich als Empfänger aber laut Bauinnung Regensburg bereits vor der Unterschrift durch „googlen“ des Absenders, also durch rechtzeitige Internetrecherche über den Faxabsender. In den meisten Fällen ist dort der unseriöse Anbieter durch entsprechende Warnhinweise auf Internetseiten, die vor professioneller Abzocke warnen, schon auf dem ersten Blick erkennbar. Auch bei der aktuellen Masche mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist dies der Fall.

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