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„Nach vorläufiger Würdigung“ dürften die Ansprüche des früheren Domspatzen Matthias Podszus wegen Vergewaltigung an der Vorschule in Pielenhofen nicht verjährt sein. So steht es in einer Verfügung des Landgerichts Regensburg.

Das Bistum Regensburg reagierte auf ein Schreiben des Anwalts von Matthias Podszus mit einem ablehnendem Sechszeiler. Foto: Archiv/Staudinger

Der Versuch des Bistums Regensburg, sich bei der Schadenersatzklage des ehemaligen Domspatzen Matthias Podszus wegen Vergewaltigungsvorwürfen mit dem Argument der Verjährung aus der Affäre zu ziehen, scheint gescheitert zu sein. Dies geht aus einer Verfügung des Landgerichts Regensburg hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach seien etwaige Ansprüche deswegen „nach vorläufiger Würdigung“ wohl nicht verjährt. Was die körperliche, psychische und seelische Gewalt betrifft, die Podszus laut seinen Schilderungen in der früheren Domspatzen-Vorschule in Pielenhofen erlitten hat, sieht die Kammer noch Diskussionsbedarf.

Regensburg-digital hat mehrfach über Matthias Podszus, seine Zeit in Pielenhofen und seine juristische Auseinandersetzung mit dem Bistum Regensburg berichtet. Von September 1991 bis Juli 1993 war der heute 42-Jährige als kleiner Junge in der Domspatzen-Vorschule untergebracht und war dort dem Regime von Johann Meier ausgesetzt, das andere Betroffene rückblickend als „Hölle“ bezeichnet haben.

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