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Bürokratiemonster Jobcenter

8,5 Millionen Euro Verwaltungskosten für 1.375 Arbeitslose

Die Verwaltungskosten der Jobcenter Regensburg Stadt und Landkreis steigen erneut stark an, obwohl die Arbeitslosenzahlen deutlich gefallen sind. Wofür wird dieses Geld verbraten?

Gastkommentar von Rechtsanwalt Otmar Spirk

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8.531.867 Euro – so hoch sind die bewilligten Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters Regensburg Stadt für das Jahr 2019. Die Kommune muss davon 15,2 Prozent tragen. Dabei ist die Zahl der beim Jobcenter gemeldeten Arbeitslosen auf 1.375 (Stand Februar 2019 ) gesunken. Auch wenn man miteinbezieht, dass hier die nicht erwerbsfähigen Angehörigen (vor allem Kinder) mit-verwaltet werden, ist das eine erstaunlich hohe Zahl.

Eingliederungsetat wird für Verwaltung verbraten

Zum Vergleich: Der Etat für „Eingliederung in Arbeit“, also insbesondere die berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen, beträgt nur 5.471.895 Euro, also über drei Millionen weniger. Blickt man auf die zurückliegenden Jahre, dann ist davon auszugehen, dass auch dieser Verwaltungsetat dem Jobcenter der Stadt Regensburg nicht reichen wird. 2017 zum Beispiel wurde zusätzlich knapp ein Drittel des Etats für die Eingliederung von Arbeitslosen zusätzlich für die Verwaltung verbraten. 

Ein Blick in den Landkreis liefert ein ähnliches Bild. Hier belaufen sich die bewilligten Gesamtverwaltungkosten des Jobcenters Landkreis Regensburg einschließlich kommunaler Anteil für das laufende Jahr auf 4.492.419 Euro – bei nur noch 646 gemeldeten Arbeitslosen (Stand Februar 2019). Für die Eingliederung in Arbeit sind 2.911.190 Euro vorgesehen – theoretisch.

Ein bundesweites Problem

Stadt und Landkreis Regensburg sind keine Ausnahmefälle. Bundesweit haben die Jobcenter 2018 insgesamt 6,555 Milliarden Euro für Verwaltungskosten ausgegeben, trotz der bundesweit stark gesunkenen Arbeitslosenzahlen. Da im Etat 2018 für ihre Verwaltungskosten ursprünglich rund zwei Milliarden weniger vorgesehen waren, wurden diese zum großen Teil aus dem „Eingliederung in Arbeit“ vorgesehenem Etat abgezwackt.

Angesichts dessen sollte man meinen, dass im Gegenzug wenigstens die Verwaltung der Arbeitslosen auf hohem und korrektem Niveau stattfindet. Die Erfahrung zeigt leider das Gegenteil.

Widerspruchsstelle ist chronisch unterbesetzt

Wenn es um die Rechte von Hartz IV-Empfängern geht, ist die Situation beim Jobcenter Stadt unverändert schlecht. Die Widerspruchsstelle des Jobcenter ist seit Jahren chronisch unterbesetzt. Erst vor kurzem musste ich – mal wieder – zwei Untätigkeitsklagen beim Sozialgericht einreichen. Gesetzlich wäre das Jobcenter verpflichtet, einen Widerspruch spätestens nach Ablauf von drei Monaten „zu verbescheiden“ – was immer wieder nicht der Fall ist. Es bleibt nur die Klage, um einen Bescheid zu erzwingen.

Wo mögen diese hohen Verwaltungskosten der Jobcenter nun herrühren? Dazu zwei bezeichnende Beispiele:

Die Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen gegen Jobcenter-Bescheide sind nach meiner eigenen Erfahrung alle Jahre wieder auf einem relativ gleichbleibenden hohen Niveau. Hierzu gibt es nur die bundesweiten Statistiken, wonach in 2018 bei 612.000 Widersprüchen etwa 35 Prozent davon ganz oder teilweise erfolgreich waren – sowie 40 Prozent der folgenden Klagen.

60 Millionen Ausgaben, um 18 Millionen zurückzufordern

Aktuell liegt mir ein Schreiben des Jobcenters Regensburg Stadt vor. Betreff: „Anhörung zu einer Überzahlung“. Länge: vier Seiten. Meine Mandantin, eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, versteht das Schreiben nicht . Und ich verstehe es auch nicht. Ich lese nur, dass das Jobcenter für zwei Monate die zustehenden Leistungen falsch berechnet hat, weil die Frau bei einer anderen Behörde ein Recht auf eine höhere Sozialleistung habe – also ein Null-Summen-Spiel. Bei Kind A und Kind B soll sie daher jeweils zwei Mal 4,39 Euro zurückzahlen, sie selbst habe 9,69 Euro zu viel erhalten. Insgesamt geht es also um 20 Euro, die zurückzuzahlen seien und für die dieser Aufwand betrieben wird.

Auch die Rückforderung solcher sogenannter Bagatellbeträge (bis zu 50 Euro) sind wiederum kein Regensburger Spezifikum. Etwa 60 Millionen Euro haben die Jobcenter allein 2018 bundesweit ausgegeben, um solche Bagatellforderungen geltend zu machen. Damit wurde versucht, insgesamt 18 Millionen Euro Überzahlungen zurückzuholen.

Nach den derzeit gültigen Vorschriften dürfen Jobcenter auf das Eintreibung von Rückforderungen bis zu sieben Euro verzichten – sie müssen aber nicht. Ab sieben Euro sind sie ausdrücklich verpflichtet, eine Anhörung durchzuführen und einen Rückforderungsbescheid zu erlassen. Ab 36 Euro sind sie verpflichtet, notfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.

Rückforderungen meistens erfolglos

Nun ist es nicht so, dass die Jobcenter die 18 Millionen Euro aus Bagatellforderungen dann auch eingetrieben hätten: Die Mehrheit der betroffenen Hartz IV-Empfänger hatten kein sogenanntes „Schonvermögen“, aus dem sie zurückzahlen hätten können.

Diese aktuellen Zahlen hat übrigens der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker von der Bundesagentur für Arbeit angefordert. Er sagte treffend dazu:

“Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten. Dann geht es wirklich nicht mehr um die Menschen, sondern um die Bürokratie.”

Eine späte Erkenntnis. Und der Steuerzahler zahlt die bürokratischen Schikanen.

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