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Fast zwei Jahre später

750 Euro Strafe für NPD-Blockierer

Für den Angeklagten war es ein „politischer Prozess“. Für den Staatsanwalt „eine ganz normale Straftat“.

Wolbergs USK

Zehn Zuhörer halten die ganzen sieben Stunden durch, zwischenzeitlich sind es sogar 15 – Mitglieder der „Sozialistischen Jugend Deutschlands/ Die Falken“ in Blauhemden, aber auch der Großvater des Angeklagten ist gekommen. Und sowohl nach dessen Einlassung zu Beginn des Verfahrens als auch bei seinem Schlusswort gibt es Applaus, den Richterin Cornelia Blankenhorn kommentarlos zulässt. Der 26jährige Peter Z. (Name geändert) steht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Regensburg. Fast zwei Jahre ist es her, seit am 5. September 2013 eine Demonstration gegen die NPD am Domplatz in eine Sitzblockade mündete, an der sich mehrere hundert Personen – von 200 ist vor Gericht mehrfach die Rede – beteiligten. Z. ist einer der wenigen, die deshalb vor Gericht stehen.

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Brisanter Polizeieinsatz sorgte für viele Nachfragen 

Der brisante Polizeieinsatz, bei dem die Beamten den Lkw der NPD und zwei Begleitbusse im Zentimeterabstand durch die Menschenmassen führten, war Thema einer Anfrage im Landtag. Sowohl die Polizeiführung wie auch das bayerischen Innenministerium nahmen dazu Stellung. Pfefferspray und Schlagstöcke waren damals auch gegen unbeteiligte Passanten zum Einsatz gekommen – um Platz für eine gefahrlose Abfahrt zu schaffen, wie es hieß. Es gab mehrere brutale Festnahmen (siehe Video).

Drei Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, die wegen des Einsatzes angezeigt worden waren, hat die Staatsanwaltschaft eingestellt. Das gleiche gilt für neun von elf Strafverfahren gegen vermeintlich aggressive Demonstranten. Von insgesamt 14 Verfahren gegen Teilnehmer der Blockade – die einige Zeit später eingeleitet wurden – stellte die Staatsanwaltschaft weitere sieben „aus Opportunitätsgründen“ ein, wie es hieß. In den anderen sieben Fällen wurden Strafbefehle verschickt.

„Versuch, Antifaschisten einzuschüchtern“

Einige akzeptierten die Strafe, in mindestens zwei Fällen ließen sich die Angeklagten vor Gericht auf einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ein, die anbot, ein anderes Verfahren – Sitzblockade gegen die AfD – einzustellen, sofern der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen werde. Ein weiteres Verfahren gegen einen Blockierer, der es drauf ankommen ließ, stellte das Gericht gegen Auflage ein. Die Empfänger der Strafbefehle: fast durchweg politische Aktivisten aus dem Umfeld der Studierendenvertretung an der Uni, linker Antirassismus-Demos oder eben von „SJD/ Die Falken“, so wie Peter Z., der bislang nicht vorbestraft war.

Vor Gericht bezeichnete der Azubi den Prozess am Montag denn auch als „Versuch, Antifaschisten einzuschüchtern und von ihrem politischen Engagement abzubringen“. Ein als Zeuge geladener Staatsschutzbeamter hatte eingeräumt, dass er Z. und andere Beschuldigte von politischen Kundgebungen und Demonstrationen kenne und deshalb identifizieren konnte. „Also dürfen wir daraus schlussfolgern, dass jemand, der sich öfters politische betätigt und dann an einer Blockade gegen Nazis teilnimmt, vor Gericht landet“, so Z..

„Wir können uns nicht aussuchen, ob wir Straftaten verfolgen.“

Oberstaatsanwalt Theo Ziegler wies diesen Vorwurf am Montag zurück. „Wir können uns nicht aussuchen, ob wir Straftaten verfolgen oder nicht.“ In Deutschland gebe es „keine Gesinnungsjustiz.“ Man habe eben nur ein paar Teilnehmer der Blockade identifizieren können und bei solchen, die nur an der Sitzblockade teilgenommen hätten, habe man das Verfahren bereits im Vorfeld eingestellt. Anders aber sei es bei Peter Z., der auch zu jenen gehört habe, die durch Drücken und Stoßen aktiven Widerstand geleistet hätten.

Zwei Polizeibeamte bestätigten am Montag, dass sie gesehen hätten, dass Z. „in vorderster Front gestanden und gebrüllt“ und zu jenen Personen gehört habe, die „sehr agil“ gewesen seien. Zugeschlagen aber habe er nicht. Auf mehreren Videos der Einsatzkräfte, die am Montag gezeigt wurden, sieht man den 26jährigen tatsächlich in der ersten Reihe der Gegendemonstranten. „In Wellenbewegungen“, so drückt es ein Polizeibeamter aus, drücken mal die Massen der Demonstranten gegen die Einsatzkräfte, diese wiederum drücken zurück.

USK-Beamter: „Das war immer sehr gefährlich.“

Allerdings sieht man auch: Eingezwängt ist dieses Szenario zwischen Menschen, die noch am Boden sitzen und dem NPD-Tross aus Lkw und Bus, der sich, abgeschirmt durch eine teils nur einreihige Polizeikette, im Zentimeterabstand durch die Menschenansammlung bewegt und deren Fahrer, das sagt ein USK-Beamter am Montag aus, „nicht besonders sicher“ gewesen seien. „Das war immer sehr gefährlich“, so der Zeuge. Aber letztlich habe man keine andere Wahl gehabt. Das sei zu diesem Zeitpunkt die einzige Möglichkeit gewesen, um dem NPD-Tross die Abfahrt zu ermöglichen.

„Wer dem Fahrer des Lkw gesagt hat, dass er losfahren soll oder, ob er das von selbst gemacht hat, weiß ich nicht mehr.“ Schließlich habe man aber beschlossen, mit dem Sprühen von Pfefferspray „den Druck von den hinteren Reihen zu nehmen“. Ein Schlagstockeinsatz wäre „nämlich weitaus verletzungsträchtiger gewesen“.

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Die Anregung von Peter Z.s Rechtsanwältin Anna Busl, Einsatzleiter Wolfgang Mache als Zeugen vorzuladen, um zu klären, inwieweit der Einsatz, die Auflösung der Gegendemonstration und anschließende Räumung der Blockade rechtmäßig gewesen seien, lehnt Richterin Blankenhorn ab. Das sei für die Frage, ob Z. sich einer Straftat schuldig gemacht habe, unerheblich.

„Einfach viel zu viel getan…“

In seinem anschließenden Plädoyer wies Oberstaatsanwalt Theo Ziegler den Vorwurf, es handle sich um einen politischen Prozess erneut von sich. „Es geht um eine ganz normale Straftat und da gibt es auch keine Gesinnung, die das rechtfertigen könnte.“ Der Widerstand von Peter Z. bewege sich zwar „im unteren Bereich“, er habe nur gedrückt, aber bereits das sei im juristischen Sinne Gewalt und rechtfertige den Vorwurf des Widerstands. Z. habe vielleicht „aus einem grundsätzlich positivem Ansatz heraus“ gehandelt, dann aber „einfach viel zu viel getan“. Die Polizei müsse eben auch für die sichere Abreise der NPD garantieren.

Rechtsanwältin Busl dagegen beantragte für ihren Mandanten Freispruch. Peter Z. sei selbst zwischen den Massen in dieser gefährlichen Situation eingekeilt gewesen. Auch sei auf den Videos nicht zu erkennen gewesen, dass er aktiv Widerstand geleistet habe. Ohnehin habe die Polizei selbst diese gefährliche Situation, die Enge, geschaffen, indem sie die Fahrzeuge losfahren ließ, ehe die Situation der Blockade geklärt gewesen sei. „Diese Enge war auch das Problem meines Mandanten.“

„Sie haben sich gegen das Weggehen entschieden.“

Peter Z. sprach in seinem Schlusswort erneut von einem politischen Prozess. Bei dem Verfahren gegen ihn gehe es „nicht darum, ob ich jemanden weggedrückt habe, sondern darum, diesen Polizeieinsatz zu rechtfertigen. Dafür soll ich jetzt den Kopf hinhalten.“

Für diese Ausführungen erntete Z. zwar einen Schlussapplaus der Zuhörer, allerdings nicht das Verständnis von Richterin Blankenhorn. Sie schloss sich nach kurzer Unterbrechung vollumfänglich der Staatsanwaltschaft an. „Sie haben sich gegen das Weggehen entschieden, nachdem die Versammlung durch die Polizei aufgelöst worden war und dann massiv dagegengehalten.“ Mit einem Strafmaß von 50 Tagessätzen á 15 Euro blieb Blankenhorn leicht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, aber doch zehn Tagessätze über dem ursprünglichen Strafbefehl.

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Kommentare (29)

  • tim

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    Wenn die Falken vielleicht ein Konto angeben möchten, ich beteilige mich gerne mit einer kleinen Spende an der Strafzahlung. Danke “Peter Z.”!

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  • Johann

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    Auch ich bitte um Veröffentlichung eines Spendenkontos zum selben Zweck.

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  • SJD - Die Falken

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    Wir bedanken uns für die solidarische Unterstützung beim Prozess und darüber hinaus. Wer unsere Arbeit unterstützen möchte kann gerne auf folgendes Konto spenden:
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  • Jürgen K.

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    Schade dass man den Einsatzleiter nicht als Zeugen zugelassen hatte. Ich denke sehr wohl dass es zur Klärung der angeschuldigten Straftat beigetragen hätte. Wäre die Räumung nicht rechtmäßig gewesen, gäbe es m. E. auch keinen Grund überhaupt eine Anklage durchzuführen. Demokratisch gesehen wäre dann das Vorgehen der Polizei unrechtmäßig und somit undemokratisch gewesen. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt jedoch. Gegen die Staatsgewalt sollte man nie aufbegehren, es sei denn die Demokratie ist gefährdet. Held oder Gewalttäter? Diese Frage entscheiden andere, aber leider ist das im juristischen Sinne immer die Staatsgewalt. Moralisch gesehen, ganz besonders weil der Angeklagte gewaltfrei (das Drücken in der Menge kann m. E. überhaupt nicht nachgewiesen werden) vorgegangen ist, war das ein für mich völlig in Ordnung. Ich bin froh dass es solche Menschen unter uns gibt.
    Ein Dank hier an dieser Stelle.
    So, jetzt überweist jeder einen Zehner und die Summe ist gleich zusammen!

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  • Mathilde Vietze

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    Wenn dieses braune Gesindel sich hier aufführt und dann endlich abmarschiert,
    wäre es doch besser, diesen “Auszug” mit höhnischem Gelächter und Sprech-
    chören zu begleiten, anstatt denen auch noch den Weg zu versperren. Und –
    wenn sie diese “Begleit-Musik” (incl. Glockengeläute) auch überall anderorts
    erfahren würden, ginge ihnen vielleicht irgendwann mal die Luft aus.

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  • joey

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    man kennt hier wohl schon einen meiner Fundamentalsätze: Recht gilt besonders für die, die wir nicht mögen. Wenn eine Demonstration rechtlich zu genehmigen ist, darf man sie auch nicht mit Gewalt verhindern. Gilt auch umgekehrt: wenn Falken demonstrieren, dürfen Rechtsradikale das nicht blockieren. Freiheit gilt für alle. Wenn die NPD Anlaß für ein Verbot bietet, sollte man sie verbieten.

    Für wesentlich schlauer halte ich, Deppen ihre Parolen absondern zu lassen. Zuzuhören, was da an Schweinerei bzw schlichtem Blödsinn gegeben wird. Dann wissen wir nämlich, woran wir hier sind.
    Die NPD ist es eigentlich gar nicht wert, blockiert zu werden. Sie erreicht in Wahlen nie mehr als 2 Prozent – und wenn sie es mal in ein Parlament (im Osten) schafft, glänzen die Nzis mit Unfug und vernichten sich in parteiinternen amtsneidischen Schmutzkampagnen. Wer da mit Glocken läutet, möchte sich nur den Medien anbiedern in einem Kampf, den es gar nicht gibt.

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  • Marc K.

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    @Mathilde Vietze:
    Die Frage, ob es Sinn macht beim Abzug der Nazis zu blockieren oder nicht, kann man natürlich diskutieren. Viele, und soweit ich das gelesen habe auch die Falken, sagen, dass man sich Faschisten und ihren Zielen zu jeder Zeit und überall in den Weg stellen muss – also auch wenn sie aus einer Stadt wieder hinauswollen.
    Unabhängig aber von der Frage, stelle ich mich natürlich auf Seiten von “Peter Z.”. Denn egal ob es taktisch an diesem Tag klug war zu blockieren oder nicht: Widerstand gegen Nazis zu leisten darf nicht kriminalisiert werden. Und recht viel mir scheint mir dieser Prozess nicht gewesen zu sein, als der Versuch die Nazi-Gegner in ein schlechtes Licht zu rücken.

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  • Tobias

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    Wenn Polizisten davon ausgehen, dass eine Gefahr für “die Nazis” (sind die wirklich noch so rüstig in ihren späten 80er-/frühen 90er Jahren?) bestanden hat ist es gut, dass sie eingriff. Wenn “die Demonstrationen” auch noch weiter geschoben haben, und bei so einer Masse an Menschen macht das nicht nur eine Einzelperson, dann finde ich das ganze nicht so verwerflich. Ich bin über die Sachlichkeit der Richter und die Berichterstattung von rgbg-digital positiv überrascht – sehe aber bereits in den Kommentaren der Leser schon wieder Leute, die gerne diese Neutralität ins “Ach, der arme “Nazi-Gegner, der dürfe das doch, weil.. naja, ist halt so” kippen (zu versuchen). Einige Leser-Kommentare hier wirken auch direkt wie von der Gruppe selber verfasst.

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  • Johann

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    @Vietze + @Marc K.
    Ihr habt Recht! Es macht keinen Sinn “Nazis raus!” zu schreien und dann deren Abzug zu blockieren. Darüber sollten die Betroffenen mal nachdenken. Werde aber trotzdem eine Spende machen.

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  • Peter

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    Es scheint mal wieder an der Zeit zu sein, manchen Menschen erklären zu müssen, warum auch eine Sitzblockade gegen **abziehende** Neonazis durchaus einen Sinn hat (nicht “Sinn macht”, da es diese Formulierung im Deutschen nicht gibt).

    Stellen Sie sich vor, sie sitzen in einem Kino und mehrere Menschen, die Sie nicht mögen (und andersherum) sitzen in der gleichen Vorstellung. Am Ende der Vorstellung rufen Ihnen diese Menschen “Geh zu Hause, du Opfer” hinterher, ansonsten bleiben Sie aber unbehelligt. Sie werden dieses Kino wohl wieder besuchen, da Sie ja damit rechnen können, diese Menschen dort nur zufällig getroffen zu haben.

    Wie sähe es aber aus, wenn diese Menschen sie danach noch 2 Stunden am Verlassen des Kinos hindern würden, Sie verpassen Termine, können nicht aufs Klo, haben Durst und eine gehörige Portion Angst, dass noch etwas eskalieren könnte.
    Die Zeitgenossen versprechen Ihnen, dass Sie jedes Mal, wenn Sie dieses Kino besuchen werden, auf so oder ähnliche Weise mit ihnen konfrontiert würden.
    Ich bin mir sicher, dass Sie die Kinobesuche alsbald aufgeben würden.

    Wer jetzt schreit, “Ja, aber dass sind dann ja alles Straftaten, gegen die ich mich wehren würde”, hat den Sinn einer Analogie nicht verstanden.

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  • lothgaßler

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    Ich war damals auch auf der Demo, allerdings stand ich ziemlich weit hinten und war beim Abzug nicht mehr vor Ort.
    Schon während meiner Anwesenheit griff die Polizei hart ein, das hätte sie auch bleiben lassen können. Neofaschisten sind keine Demokraten, sie schüchtern ein, drohen, zerstören, verletzen und töten, und sie würden die Verbrechen ihrer Vorbilder wiederholen. Ich sehe deshalb überhaupt nicht die Notwendigkeit den Nazis auch nur ein Stückchen freiwillig zu überlassen. Wenn sie kommen, dann sollen sie es schwer haben, und wenn sie gehen dann genauso. Was passiert, wenn man diesen Nationalisten Freiraum gibt, das sieht man in manchen Gegenden Ostdeutschlands.

    Sich einige wenige Demonstranten rauszusuchen, und diese dann stellvertretend für alle anderen zu verurteilen, das ist keine rechtstaatliche Heldentat. Vermutlich findet sich der Vorgang auch noch als linksextreme Straftat in der Polizeistatistik.

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  • Johann

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    Sei mir nicht böse, lieber Peter, aber Deine Analogie ist völlig falsch!
    Sie hinkt nicht nur, wie jeder Vergleich. Sie hat noch nicht mal Beine zum Hinken. Sie ist falsch, weil sie viel zu wichtige psychologische Basics menschlichen Konfliktverhaltens völlig außer Acht läßt:

    – Wer auf verbale Aggression mit Freiheitsentzug reagiert, wie in Deinem Beispiel, ermöglicht es dem Täter sich (nicht nur) subjektiv in die Opferrolle zu begeben oder sich zumindest als solches zu inszenieren. (Eine – nicht nur – bei Neonazis sehr beliebte Strategie. Das sorgt nämlich für Selbstbestätigung, schafft wohliges WIR-Gefühl mittels gegenseitigen “Wundenleckens” in der eigenen Gruppe und ist gegebenenfalls auch geeignet mitleidsmotivierte Sympathien bei Unbeteiligten zu wecken.)

    – Wer auf verbale Aggression mit Freiheitsentzug reagiert dreht aber auch an der sich entwickelnden Eskalationsspirale.

    – Aggression ist ein Verhaltensmuster das jeder Mensch (in unterschiedlicher Form und Ausmaß) zu entfalten in der Lage ist – und die dahinter steckende Emotion ist oft genug ANGST. Je angstfreier ein Mensch zu leben in der Lage ist, desto friedlicher wird er sich in der Regel auch verhalten.

    – Drehst Du an der Eskalationsspirale, indem Du verbaler Aggression ein noch höheres Aggressionspotential, in Form von Freiheitsentzug, entgegensetzt – und damit ANGST beim Kontrahenden produzierst – dann läufst Du auch Gefahr dass dieser, in seiner subjektiv empfundenen Gefährdung, seine eigene Aggressionsbereitschaft erhöht. Einer handfesten Schlägerei steht dann nur noch wenig im Wege.

    Das sollte man wissen – und sich genau überlegen, ob man das auch tatsächlich will !
    Auf seine ursprüngliche Opferrolle kann man sich in Deinem Szenario aber dann nicht mehr berufen.

    Um gleich den Spekulationen einiger Heißsporne zuvor zu kommen:
    NEIN ! – Es geht mir nicht darum um Verständnis für Aggressoren jeglicher Coleur zu werben.
    Es geht mir vielmehr darum EIN GERÜTTELT MASS MEHR MENSCHENKENNTNIS einzufordern, um anzuregen daraus intelligentere Strategien und Aktionen als bislang zu entwickeln. Es ist nämlich wirklich nicht sehr schlau den Rückzug des Gegners, in seiner Niederlage, zu behindern.

    Übrigens: Ich vermisse noch immer die Veröffentlichung eines geeigneten Spendenkontos. Das angegebene Konto ist das der SJD – Die Falken. Ich möchte hier aber keine Organsation im Allgemeinen unterstützen, sondern den Betroffenen selbst.

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  • Taxifahrer

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    Den übergeordneten Sinn der Blockade ist mir auch nicht verständlich…aus der Stadt hätte man den Truck jagen müssen…vielleicht noch das ein oder andere Ei hinterherwerfend…

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  • Tommy

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    Sehr gut, dass es diesmal keinen Deal gab! Nicht spalten lassen.
    Spende ist unterwegs. (50 Spenden a` 15 € dürften wohl kein Problem sein)

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  • Christian Feldmann

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    Und wieder ist der Verantwortliche für den lebensgefährlichen Polizeieinsatz, Wolfgang Mache, von den anderen Regensburger “Obrigkeiten” elegant aus dem Schussfeld genommen worden. Weder Kirche noch Stadt noch Medien haben bisher die ungeheuerliche Geschmacklosigkeit thematisiert, mit der Mache das Nazigesocks vom ursprünglich vorhergesehenen Kundgebungsort ausgerechnet vor das Hauptportal jener Kathedrale umzudirigieren wusste, wo der von den Vorläufern der heutigen braunen Hetzer kurz vor Kriegsende umgebrachte Domprediger Dr. Johann Maier begraben liegt.

    Mache, der durchaus auch anders kann und vor längerer Zeit bei der Debatte um Ausländer und Asylanten im Stadttteil Hohes Kreuz viel Sachlichkeit und Engagement bewies, agiert offenbar immer dann peinlich unsensibel und geschichtsvergessen, wenn es das fragwürdige Rederecht brauner Antidemokraten (fragwürdig, weil Nazi-Hetze nun mal keine Meinung ist, sondern ein Verbrechen) zu schützen gilt: Beim vorletzten NPD-Auftritt in der Regensburger Altstadt wies er den anderswo vertriebenen Braunen exakt jene Stelle am Neupfarrplatz zu, wo sich die später von der Gestapo gesprengte “Neupfarrplatzgruppe” aus Rentnern, Arbeitslosen und Widerständlern zu versammeln pflegte, um Informationen von “Feindsendern” auszutauschen. Viele von ihnen wurden inhaftiert und hingerichtet.

    Wie wäre es damit, den Nazi-Pulk das nächste Mal ebenso fürsorglich zum Grieser Spitz oder zum Busparkplatz beim Walhalla-Bockerl oder auf irgendein Baugelände am Altstadtrand zu geleiten, wenn der anvisierte Kundgebungsplatz blockiert ist? Die Polizeibehörden sind doch sonst nie um spitzfindige juristische Begründungen verlegen, wenn es eine irgendwie rote oder allzu grüne Demo zu verhindern oder kleinzuhalten gilt.

    Christian Feldmann, Diplomtheologe, Regensburg

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  • Peter

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    Tja, Johann, ich habs befürchtet, dass die Sache mit der Analogie nicht jeder auf Anhieb versteht. Mein Beispiel mit dem Kino sollte zeigen, dass es durchaus zielführend ist, einen anderen Menschen durch Maßnahmen so aus dem Ruder zu bringen, dass er das, was er bis eben noch als für ihn positiv empfunden hat, in der Nachschau als vollständig negativ reflektiert – und nicht mehr zu wiederholen. Natürlich waren meine Vorschläge gewalttätig und mt ncihts zu rechtfertigen.
    Grundsätzlich ist Gewalt gegen andere abzulehnen, bei Demokratiefeinden wie diesem widerlichen Nazipack allerdings kann der kollektive Widerstand nicht groß genug sein und auch mal einen Fußbreit über die Grenzen der Legalität treten, solange kein bleibender Schaden angerichtet wird. Soll heißen: den Nazis das Leben so schwer wie möglich machen darf schon mal mit einer Nötigung (und um nichts weiter ging es hier imho) einhergehen.
    Was nämlich passiert, wenn diese hirnlosen Volltrottel mal das Sagen haben, können Sie in beliebiger Ausführlichkeit nachlesen. Es stünde zu befürchten, dass es dann gar kein Demonstrationsrecht mehr gibt (ausgenommen eines mit Fackeln und schwarz-weiss-roten Fahnen). Und das gilt es mit allen halbwegs legalen Mitteln zu verhindern.
    Es gibt in *.de kein Recht auf Volksverhetzung und Aufruf zum Rassenhass! Alle Bürger sind aufgerufen, dem entgegenzutreten.

    Sie würden ja Georg Elser auch nicht wegen Sachbeschädigung verurteilen, oder? (Achtung – wieder eine Analogie)

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  • Peter

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    Passt grad so gut:

    http://perlen-aus-freital.tumblr.com/

    Falls jemand wirklich noch eine Argumentationshilfe sucht, warum Nazis keinen Millimeter Toleranz bekommen dürfen. Egal, ob “organisiert” mit einem Veranstaltungsbus oder anonym zusammengerottet hinter der Mauer des Netzes.

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  • erik

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    die Vorgehensweise, sich aus einer Gruppe jemanden (aus dem Teil der Bevölkerung der keine große Medienpräsenz und wenig finanzielle Mittel hat) herauszugreifen um daran ein Exempel zu statuieren ist so alt wie die Justiz selber.

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  • Johann

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    @Peter
    JAAAAH! – So ist’s Recht, Peter!
    Immer mittenmang, volle Kanne, drauf und dran! Das nenn ich noch einen echten Deutschen! Das geht Zack-Zack!
    Sagen’se mal: wo haben Sie eigentlich jedient, Mann?

    Im Ernst: Sind Sie wirklich schon sooo uralt wie Ihre Argumentation? Das was Sie hier von sich geben ähnelt fatal preussisch-militaristischen Militärdoktrin. Da mischt noch die “Pädagogik” (Menschenführung) von Friedrich “dem Großen” und Kaiser Willhelm kräftig mit: Man mache dem Gegner/Feind nur genügend Angst, dann verhält er sich schon gefügig.
    Nun: Die Geschichte lehrt uns, dass das nicht funktioniert hat.
    Und es hat nicht funktioniert, weil ein Geängstigter höchstens mittelfristig mal kurz das macht was man von ihm fordert. Langfristig wird er aber versuchen den loszuwerden der ihm Angst macht.

    Sie, lieber Peter, verhalten sich ja selbst nach jener Logik. Sie selbst beschreiben ja ihre Ängste, die Sie mit den Neonazis assoziieren, recht deutlich. Und diese Ängste wären durchaus berechtigt, hätten diese die Macht – haben sie aber gottseidank nicht.
    Aber der Schrecken den ihre bloße Existenz als Minorität verbreitet, ist scheinbar immerhin groß genug um Menschen wie Sie, lieber Peter, zu Angstreaktionen zu verleiten.
    Nur: Angst ist ein denkbar schlechter Ratgeber. Sie mobilisiert viel zu viel Adrenalin als dass man noch souverän strategisch denkend agieren könnte, wenn man von ihr erst mal befallen ist. – So funktionieren wir Menschen nun mal.

    Was dabei rauskommen kann sind oftmals Aktionen und Reaktionen über die man hinterher eigentlich nur noch den Kopf schütteln kann.
    Es bleibt dabei: Nazis einkesseln oder sie anders an der Flucht zu hindern ist Unsinn ! Wie willst Du denn dann diese Situation wieder aufheben? Willst Du bis ans Ende Deiner Tage dann denn Kesselwart spielen? Und was erwartest Du Dir für eine Reaktion von Seiten der Polizei, welche dann ja ebenfalls mit eingekesselt ist? HALLO ! – AUFWACHEN !

    Dass Du in diesem Zusammenhang auch noch den ehrenwerten Georg Elser mit ins Spiel bringst macht die Sache nicht besser, zeigt es doch wie sehr Du in Deinem Alptraum herum irrlichterst:
    Elser verübte am 8.11.1939 jenen Bombenanschlag auf Hitler. Das war der legitime Versuch eines Tyrannenmordes. Hitler war seit 1933 an der Macht. Und er war ein Tyrann!
    Aber: Tyrann sein zu können setzt voraus die Macht in Händen zu halten und entsprechend damit umzugehen. Und exakt diese Macht haben diese Würstl von der NPD nun mal nicht. Auch wenn sie es gerne täten: sie sind nicht dazu in der Lage uns zu tyrannisieren! Folglich wäre es wirklich angebrachter gewesen ihren Abzug mit einem Freudenfest zu feiern, anstatt ihn zu behindern.

    Etwas grundlegendes unterscheidet Leute wie Dich von Georg Elser: die Fähigkeit zu wohlkalkuliertem strategischem Verhalten und sehr, sehr viel Geduld.
    Ab Ende August 1939 ging Elser täglich zum Abendessen in den Bürgerbräukeller. Danach versteckte er sich stundenlang in einer Besenkammer um nach der Sperrstunde eine Säule im Versammlungssaal auszuhöhlen, in welcher er die Bombe platzieren wollte. Dabei musste er alle zehn Minuten seine Arbeit unterbrechen um im Takt der Kloospülung arbeiten zu können, welche seine Geräusche übertönen sollte. Den Schutt schaffte er am nächsten Tag in einem Koffer weg. Diese Arbeit dauerte 30 Nächte lang !
    Tut mit leid, lieber Peter, aber einem Hau-drauf-Apologeten ist dieses Ausmaß an Geduld, Ausdauer und Selbstdisziplin nicht zuzutrauen.

    Tja, lieber Peter, was kann ich Dir noch mitgeben?
    Vielleicht einen Biermann:
    “(…) Du lass Dich nicht verhärten – in dieser harten Zeit
    Die allzu hart sind brechen – die allzu spitz sind stechen
    Und brechen ab sogleich – und brechen ab sogleich (…)”
    “(…) Du lass Dich nicht verbrauchen – gebrauche Deine Zeit
    Du kannst nicht untertauchen – und wir brauchen
    Grad Deine Heiterkeit – grad Deine Heiterkeit (…)”

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  • Peter

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    Wir duzen uns, Johann? Nicht, dass ich wüsste.

    Was man sonst noch zu Ihren traurigen Ausführungen sagen kann:

    Aber wir machens so: Sie bekommen Recht und ich meine Ruh. Danke.

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  • Johann

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    Sie haben Recht, lieber Peter, wir Duzen uns nicht!
    Tut mir Leid, da ist mir ein Lapsus unterlaufen, für den ich mich entschuldigen möchte!
    Erlauben Sie mir noch eine letzte Frage – danach hören Sie in dieser Debatte bestimmt nichts mehr von mir:
    Darf ich den kleinen Videoclip so verstehen, dass Sie sich in Zukunft vor solchen Aktionen auch über Ziele, zielführende Strategien und eventuelle Folgen den Kopf zerbrechen wollen?
    Dann wäre dieser kleine Disput ja nicht völlig vergebens gewesen.
    Kopf hoch! – So schlimm war’s ja auch wieder nicht!

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  • ??

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    Was soll eigentlich der Video-Clip da?

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  • Stefan Aigner

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    @??

    Das stünde im Text, detaillierter in den verlinkten Artikeln.

    Ach ja: Bitte bleiben Sie bei einem Pseudonym. Ich zähle mittlerweile schon drei.

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  • ??

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    Stefan Aigner: Sorry, ich meinte den vom Cpt. Picard aus Raumschiff Enterprise. Den verstehe ich nicht.

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  • Peter

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    ??: Das steht genau eine Zeile über dem Video. Brauchen Sie eine Zeichnung?

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  • ??

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    Stefan Aigner: Die “??” waren dafür da, dass es sich hier nur um eine kleine Frage handelte, nicht um eine Meinung. Ich habe das einfach als Überschrift gesehen. Ich wusste leider nicht, dass es hier doch recht “streng” zugeht und man immer das gleiche eingeben muss (Pseudonym?). Daher hier nochmal mit den “??”. Danke, oh, und sorry dafür!

    Peter: Nein, ich brauche keine Zeichnung, verstehe aber immer noch nicht, dass man da ein Star Trek Video verlinken muss. Was soll das? Hintergrund zu Star Trek? Oder ging es etwa nur um die Geste? Dann wäre es aber echt arm – für Star Trek Fans fast schon beleidigend, könnte ich mir vorstellen. :) Naja, Ihre Kommentare auch oft eindimensional.
    Scherz beiseite, hat ihr Video einen tieferen Sinn?

    Im übrigen hatte ich diese Seite nur kurz überflogen/überschaut (unendlich viel Zeit habe ich auch nicht immer neben/nach der Arbeit) und ich hatte mich nur wegen des Star Trek Videos gewundert.War nur ne Frage.

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  • Sebastian Wild

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    Ich bin bis heute noch der Meinung daß die Polizei die Blockade nie geräumt hat. Sie sind in Folge diverser taktischer Fehler der eigenen Einsatzleitung in Panik da reingrestürmt.
    Gleichwohl hätte ich auch gerne gesehen wie Herr Mache vor Gericht den Fakt rechtfertigt, daß die Polizei die Blockadekundgebung einfach mal eben für aufgelöst erklärt hat. Die Rechtsprechung der BVerfG ist ihm bekannt und er hat noch wenige Tage vor diesem Einsatz in der MZ ganz andere Dinge zur Auflösung von Versammlungen gesagt.

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  • Peter

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    Ok. Alle, die die Anspielung mit dem Star Trek-Video verstanden haben, die Hände hoch! Ah – alle. Alle, bis auf “Herrn ??” Na dann rentiert sich eine Erklärung nicht.

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  • mm123451234

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    Ok. Alle, die die Anspielung mit dem Star Trek-Video verstanden haben, die Hände hoch! Ah – alle. Alle, bis auf „Herrn ??“ Na dann rentiert sich eine Erklärung nicht.

    -> Ja, Peter, niemand hat die Hände für dich hoch gemacht. Finde dich damit ab… Bist halt nix…
    Tja Die „??“ waren einfach nur für die Frage und nicht für den Peter-Trollo…
    aber lieber nix falsch machen. Zensur ist hier immer da. Ich flieg dann mal weg ;-)

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