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"Tatnachweis ist nicht zu führen"

Krematorium: Ermittlungen wegen Abfallverbrennung eingestellt

Das Verbrennen von Pathologieabfällen zusammen mit den Särgen Verstorbener im Regensburger Krematorium hat kein juristisches Nachspiel. Teilweise seien die Taten nicht nachweisbar, teilweise sei die Schuld gering, so die Staatsanwaltschaft. Wegen weiterer Vorwürfe wird nach wie vor ermittelt.

Der Skandal um das Krematorium Regensburg hat viele Facetten. Ein Teilkomplex wurde nun eingestellt. Foto: rw

Es war für viele das grusligste Detail und der größte Aufreger bei den Ermittlungen rund um das städtische Krematorium Regensburg: Die Verbrennung von Pathologieabfällen – Leichenteilen – in den Särgen von Verstorbenen. Von der Möglichkeit, dass irgendwelche anonymen Körperteile zusammen mit einem geliebten Menschen verbrannt worden sein könnten, könnten tausende Trauernde betroffen gewesen sein. Eine sehr konkrete Angelegenheit, die persönlich betroffen macht und die auch zunächst einen Großteil der Berichterstattung bestimmt hatte. Genau die Ermittlungen zu diesem Tatkomplex wurden nun beendet. Das teilt die Staatsanwaltschaft am heutigen Donnerstag mit. In der entsprechenden Pressemitteilung heißt es wörtlich:

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„Die aufwendigen Ermittlungen wurden nunmehr hinsichtlich dieses Teilkomplexes teilweise mangels Tatnachweis gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung und teilweise wegen geringer Schuld gemäß § 153 Absatz 1 Strafprozessordnung eingestellt.“

“Tatnachweis war nicht zu führen”

Dabei bezweifelt die Staatsanwaltschaft offenbar nicht, dass sich das Entsorgen von Leichenteilen so abgespielt hat, wie unter anderem von einem ehemaligen Mitarbeiter auch öffentlich geschildert (siehe Video): Durch eine pathologische Gemeinschaftspraxis sollen seit einem nicht genau bekannten Zeitpunkt, mutmaßlich seit den 1990er Jahren, bis in das Jahr 2015 hinein sogenannte ethische Abfälle wie Gewebeproben und amputierte Körperteile an das Krematorium Regensburg zur Entsorgung geliefert und dort durch Mitarbeiter des Krematoriums verbrannt worden sein. Teilweise eben in den Särgen Verstorbener. Dafür habe es jährliches Trinkgeld in Höhe von 240 Euro gegeben.

„Trotz umfangreicher Ermittlungen“ habe aber letztlich nicht geklärt werden können, welche Vereinbarungen konkret zwischen welchen Beteiligten getroffen wurden, so die Staatsanwaltschaft. „Es handelte sich offenbar um eine bereits in den 1990er Jahren etablierte Vorgehensweise. Die Mehrzahl der Beschuldigten nahm jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt die Arbeit in der Gemeinschaftspraxis beziehungsweise im Krematorium Regensburg auf. Der mutmaßliche Initiator ist inzwischen verstorben. Insgesamt war ein Tatnachweis gegen die meisten der beschuldigten Krematoriumsmitarbeiter deshalb nicht zu führen.“

Vebrennen von “ethischen Abfällen (…) nicht rechtswidrig”

Die Verknüpfung zwischen Trinkgeld und der Verbrennung von Abfällen aus der Pathologie ließe sich ihnen nicht nachweisen. Die Schuld der Pathologiemitarbeiter sei allenfalls als gering anzusehen. Daher habe man diese Verfahren eingestellt.

„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass im relevanten Tatzeitraum die allgemeine Rechtsauffassung vorherrschte, wonach die Entsorgung von ethischen Abfällen in Krematorien nicht rechtswidrig ist.“

Auch eine Störung der Totenruhe komme nicht in Betracht, so die Staatsanwaltschaft. Einerseits sei ein Teil der Taten bereits verjährt, andererseits hätten „keine individualisierbaren Einzeltaten bezogen auf konkreten Täter und Tatzeit sowie betroffenen Feuerbestattungsvorgang ermittelt werden“ können.

Die Ermittlungen wegen der übrigen Vorwürfe dauern nach wie vor an. Dazu zählt Betrug beim Versand von Urnen, der Diebstahl von Kollektegeldern und – wohl das schwerwiegendste – der Vorwurf der Körperverletzung durch Abgase, die einerseits ungefiltert in die Betriebsräume, aber auch – im Rahmen von Störfällen – an die Umwelt abgegeben worden sein sollen.

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Kommentare (4)

  • eduardo

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    Das jährliche “Trinkgeld” in Höhe von schlappen 240 Euro erschreckt. Herr Schaidinger hätte sich für diesen Betrag in der Nacht nicht einmal ungedreht.
    Herr Dr. jur.utr. Schörnig mutet uns Regensburgern schon viel zu; er sollte baldigst seinen Hut nehmen.

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  • Lothgaßler

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    Strafbarkeit und moralische Beurteilung gehen nicht Hand in Hand. Der Betreiber des Krematoriums muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass sich diese Vorgänge so nicht wiederholen.

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  • Ingrid Hoerner

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    Es ist für mich klar, dass man hier nicht weiter in die Tiefe geht.
    Jeder Mensch glaubt und so sollte es auch sein, dass alles in einem Krematorium, ordentlich abläuft.
    In den Niederlanden und zunehmend auch in Deutschland, besteht die Möglichkeit, bei der Kremation dabei zu sein.
    In den Niederlanden kann man auch den Sarg noch einmal öffnen lassen, bevor er in den Ofen einfährt.
    Eine Termin-Einäscherung kostet 50 € mehr.
    Aber so kann jeder selbst entscheiden, ob er glaubt oder sich lieber absichern möchte.
    Vielleicht sollte man über diese Möglichkeit auch in diesem Krematorium einführen, damit die Menschen dieses Krematorium auch mit einem guten Gefühl wieder nutzen.
    Nach dieser Situation glaube ich, wird man lange brauchen um das Vertrauen wieder zu erarbeiten, wenn das überhaupt ohne Änderungen möglich ist.

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  • R.G.

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    Mich wundert, dass die Politik den Begriff Patholigoieabfälle nicht genauer hinterfragt.
    Theoretisch kann sich radioaktiv oder mit Schwermetallen belastetes Pathologiematerial in einem Spital befinden.

    Werden in anderen Städten gleichwertige Abfälle aus Umweltschutzgründen in eine Sondermüllverbrennung gebracht?

    Wo entsorgten andere Regensburger Betriebe, und welchen finanziellen Vorteil hatte eine Verbrennung in einem Krematorium?

    Sind bei dem Regensburger Krematorium sowohl Verbrennungstemperatur als auch Schlothöhe mit den Bedingungen bei einer Sondermüllverbrennungsanlage vergleichbar?

    Wie gesichert ergolgte der Transport? Wäre das Material Sondermüll und deshalb in besonderen Behältnissen zu verwahren gewesen?

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Kommentare sind deaktiviert

drin