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Archiv für 8. Februar 2025

Verjährung, Ablehnen der juristischen Verantwortung und Bezweifeln der Vorwürfe: So lautet die Strategie des Bistums Regensburg gegen die Millionenklage von Ex-Domspatz Matthias Podszus.

Die Anwälte des Bistums Regensburg berufen sich unter anderem auf Verjährung. Foto: Archiv/Staudinger

Das Bistum Regensburg hat auf die Klage des ehemaligen Domspatzen Matthias Podszus reagiert. Dies bestätigte der 42-Jährige auf Nachfrage. Wie mehrfach berichtet, verklagt er die Regensburger Diözese auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für das, was ihm in den 1990er Jahren an der Domspatzen-Vorschule in Pielenhofen widerfahren ist.

Körperliche, psychische und seelische Gewalt. Dem langjährigen Leiter von Schule und Vorschulinternat, dem Geistlichen Johann Meier, wirft Podszus mehrfache Vergewaltigung vor. Der zentrale Punkt der Klage: Die Kirche hat ihre „Garantenpflicht“ verletzt. „Trotz eindeutiger Hinweise“ habe das Bistum seine Pflicht, die Vorschüler zu schützen, nicht wahrgenommen, heißt es in der von Rechtsanwalt Sven Markuske verfassten Klageschrift. Stattdessen seien „Vorfälle wie beim Kläger jahrzehntelang bewusst verschwiegen und verschleiert“ worden.

 
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