Die fünfte Strafkammer hat keinen Zweifel, dass ein 34-jähriger Familienvater Ende 2020 in Regensburg regelrecht Jagd auf junge Frauen machte und eine von ihnen vergewaltigt hat.
„Es ist das gute Recht eines Angeklagten, Taten abzustreiten oder zu schweigen. Klar ist aber auch: Wenn wir gezwungen sind, eine Reihe an hoch traumatisierten Frauen zu vernehmen, sie das noch einmal durchleben lassen zu müssen und seelische Wunden aufzureißen, dann ist uns der Weg zur Strafmilderung abgeschnitten.“
Es ist der Schlusspunkt, den Vorsitzender Richter Thomas Zenger unter die Urteilsbegründung im Prozess gegen den Vergewaltiger vom Donaupark setzt. Wegen schwerer Vergewaltigung, versuchter schwerer Vergewaltigung, eines schweren sexuellen Übergriffs, Bedrohung und sexueller Nötigung verurteilt die fünfte Strafkammer am Landgericht Regensburg den 34-Jährigen zu neun Jahren Gefängnis.