In einem richterlichen Hinweis bescheinigt das Oberlandesgericht Nürnberg der Forderung einer Gegendarstellung zu unserer Veröffentlichung über Tierarzt Roland Fechter, das Pürkelgut, das Familienunternehmen der Fechters und die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau keine Erfolgsaussichten. Der Senat rät dem Unternehmen einstimmig, die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg zurückzunehmen.
Im Rechtsstreit zwischen unserer Redaktion und dem Pürkelgut-Erbpächter und schillerndem Tierarzt Roland Fechter bzw. dem Fechter-Familienunternehmen FeBau & ACM GmbH hat das Landgericht Regensburg bereits zwei Mal zu unseren Gunsten entschieden. Nun zeichnet sich ab, dass auch die Berufung der FeBau vor dem Oberlandesgericht Nürnberg wegen der Forderung einer Gegendarstellung (mehr dazu) keinen Erfolg haben dürfte.
Das geht aus einem richterlichen Hinweis hervor, der unserem Rechtsanwalt Nils Pütz aktuell zugegangen ist. Demnach legt der 3. Zivilsenat und Kartellsenat am OLG Nürnberg der Klägerin eine Rücknahme der Berufung nahe.