04 Jan2023
Joachim Wolbergs
Korruptionsaffäre: Scharfe Kritik am „dreckigen Deal“
Bewährungsstrafe gegen Geständnis: Darauf haben sich laut Rechtsanwalt Peter Witting die Verteidigung von Volker Tretzel und die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Landgericht München I geeinigt. Das Verfahren gegen Joachim Wolbergs wurde abgetrennt.
Das Wort „Deal“ kommt in der deutschen Strafprozessordnung nicht vor. Lediglich von einer „Verständigung“, die zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten zustande kommen könne, ist in §257c StPO die Rede. Und von dieser Möglichkeit zu dealen wird im Strafprozess auch rege Gebrauch gemacht.