Das Amtsgericht Schwandorf hat die Regensburger Direktkandidatin der Partei Die Partei vom Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.
„Feminismus, ihr Fotzen!“ Dieses Wahlplakat der Satire-Partei Die Partei erfüllt weder den Straftatbestand der Beleidigung noch der Volksverhetzung. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Schwandorf in einer Entscheidung vom gestrigen Dienstag und hat einen Strafbefehl über 120 Tagessätze (7.200 Euro) gegen Romy Freund, die Regensburger Direktkandidatin im Bundestagswahlkampf 2021, aufgehoben.