Plakat-Streit: Juristische Klatsche für die Stadt, Kosten für den Verfolgten
Im Rechtsstreit um einen Bußgeldbescheid der Stadt wegen falsch aufgehängter Gedenkplakate hat das Amtsgericht Regensburg das Verfahren eingestellt. Eine Ahndung der Vorwürfe sei „nicht geboten“. Dennoch bleibt der Betroffene auf den Anwaltskosten sitzen.
Nach der Niederlage in der Auseinandersetzung um den Berg des Bauträgerunternehmens Schmack im Gleisdreieck hat nun erneut ein Gericht dafür gesorgt, dass bei der Stadt Regensburg rechtliche „Klarheit“ herrscht, die die eigenen Ämter nicht herstellen konnten oder wollten. Im Rechtsstreit um einen Bußgeldbescheid wegen nicht genehmigter Gedenkplakate hat das Amtsgericht Regensburg das Verfahren gegen den Betroffenen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gemäß §47 Abs. 2 OWiG eingestellt. Eine Ahndung der Vorwürfe hält das Gericht demnach für „nicht geboten“.