Totschlagsprozess: Jakob T. war seiner Krankheit ausgeliefert
Im Sicherungsverfahren gegen einen 53-Jährigen wegen Totschlags spricht der psychiatrische Gutachter von einem „besonders schweren Krankheitsverlauf“ der paranoiden Schizophrenie. Staatsanwalt und Verteidiger beantragten für den Mann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
„In dubio pro libertate.“ Im Zweifel für die Freiheit. Was im Nachgang der französischen Revolution gewissermaßen die Parole der bürgerlichen Emanzipationsbewegung war und auch in England individuellen Freiheitsrechten Aufwind gab, stellt die Strafgerichte bis heute immer wieder vor Herausforderungen. Der §63 im Strafgesetzbuch spielt hier eine ganz besondere Rolle und gilt mit als einschneidendstes Mittel das die Gerichtsbarkeit zur Hand hat.