OLG Nürnberg bestätigt: Tretzel-Berichterstattung zulässig
Im Rechtsstreit unserer Redaktion mit der BTT Bauteam Tretzel GmbH hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Berufungsklage des millionenschweren Unternehmens nahezu vollständig abgewiesen und die Zulässigkeit unserer Berichterstattung in allen zentralen Punkten bestätigt.
„In allen für die Berichterstattung relevanten Punkten haben wir obsiegt. Auch ein Unternehmen wie die BTT Bauteam Tretzel GmbH muss zur Kenntnis nehmen, dass kritische Berichterstattung per se nicht unzulässig ist.“ So lautet das Fazit unseres Rechtsanwalts Nils Pütz nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26. April. Fast zwei Jahre, nachdem die millionenschwere BTT Bauteam Tretzel GmbH gegen unsere Redaktion eine umfangreiche Unterlassungs- und Richtigstellungsklage angestrengt hat und fast ein Jahr, nachdem uns das Landgericht Regensburg in den wesentlichen Punkten recht gegeben hatte, wurde Anfang der Woche nun auch Tretzels Berufungsklage vom 3. Zivilsenat und Kartellsenat in nahezu vollem Umfang abgewiesen.