Kein Corona-Sonderstatus für renitenten Lehrer
Weil er sich nicht regelmäßig auf Corona testen lassen will, klagte ein Lehrer vor dem Verwaltungsgericht darauf, von zuhause aus unterrichten zu dürfen. Das Gericht lehnte den Antrag des Mannes, der seit fast zwei Jahren bei den Corona-Protesten unterwegs ist, als unbegründet ab. Das Recht von Kollegen und Schülern auf körperliche Unversehrtheit stehe über seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Er hat sich „aus medizinischen, weltanschaulichen und politischen Überlegungen heraus gegen eine Impfung entschieden“ und präferiert „eine natürliche Immunisierung durch Ansteckung“. Er hat ein Attest, das ihn von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit. Er lehnt es ab, sich regelmäßig einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Weil er aber dennoch seiner Dienstpflicht nachkommen muss – dem Unterrichten von Schülerinnen und Schülern – klagte ein Kelheimer Lehrer vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und forderte ein Recht auf Homeoffice. Das Gericht hat dieses Ansinnen nun zurückgewiesen (Die Entscheidung als PDF).