Greipl muss 730.000 Euro zahlen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat Ende Dezember 2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt. Der frühere oberste Denkmalschützer Bayerns Egon Greipl muss dem Freistaat über 730.000 Euro zahlen. Er hat, so die Gerichte, grob fahrlässig und schuldhaft Dienstpflichten verletzt.
„Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.“ So lautet der erste Satz eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München vom 28. Dezember 2021. Am Schluss heißt es: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Mit der Ablehnung des Zulassungsantrags wird das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig.“