Kein Weihnachtswunder: Veranstalter Kittel unterliegt vor Gericht
Das Verbot von Weihnachtsmärkten nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist „voraussichtlich rechtmäßig“. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am heutigen Donnerstag entschieden. Gegen die Verordnung geklagt hatte vor zwei Wochen der Veranstalter des „Romantischen Weihnachtsmarktes“ Peter Kittel. Ein Ausweg könnte ihm noch bleiben.
Peter Kittel ließ nichts unversucht, um trotz des coronabedingten Verbotes des Freistaats Bayern seinen „Romantischen Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis“ doch noch öffnen zu können. Bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, blieb sein Markt geöffnet (unter 2G-Regeln). Nach der Schließung zum 24. November kündigte der Kittel an, wieder als „Romantische Wintergastronomie“ öffnen und nur Speisen und Getränke verkaufen zu wollen.