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Archiv für 23. November 2021

Der erst kürzlich im Stadtrat beschlossene verkaufsoffene Sonntag am ersten Advent muss wegen der bayernweiten Absage von Weihnachtsmärkten entfallen. Nach der geänderten Ladenschlussverordnung in Regensburg sollte der zweite verkaufsoffene Sonntag in diesem Jahr nicht mehr wie bisher den städtischen Tag der offenen Tür, sondern die Regensburger Christkindlmärkte zum Anlass haben. Abgesehen davon wirken die festgelegten Anlässe für die Sonntagsöffnung relativ beliebig.

Hätte ein Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag werden sollen: Der Christkindlmarkt am Neupfarrplatz. Foto: om

Im Oktober beschloss der Regensburger Stadtrat einstimmig, dass der gesamtstädtische verkaufsoffene Sonntag „am ersten Adventssonntag, soweit dieser in den Kalendermonat November fällt“ stattfinden soll. Und zwar „anlässlich der Regensburger Christkindlmärkte“. Einen solchen Grund braucht es, da nach dem Ladenschlussgesetz stets ein äußerer Anlass notwendig ist, um eine Sonn- oder Feiertagsöffnung des Einzelhandels zu erlauben. In diesem Jahr ist der erste Advent am 28. November. Im Dezember sind verkaufsoffene Sonntage generell untersagt.

Neue Verordnung - von 0G zu 3G plus

Testpflicht: Keine Extrawurst mehr für Prüfungen

Prüflinge, etwa bei der IHK, mussten bislang keinerlei Nachweis – geimpft, genesen oder getestet – vorlegen, um an den Prüfungen teilnehmen zu können. Die Begründungen, warum dies so sei, sind mannigfach. Die Aussagen dazu teils widersprüchlich. Nun legt die Staatsregierung eine Kehrtwende hin: Was bislang nicht ging, geht nun doch – für Prüfungen gilt künftig 3G plus.

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