200 Tagessätze: Früherer OB-Kandidat will Schuldspruch akzeptieren
Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat das Landgericht Regensburg Christian Schlegl zu einer Geldstrafe verurteilt. Der frühere Oberbürgermeisterkandidat der Regensburger CSU hat bereits erklärt, diese Strafe zu akzeptieren.
„Mein eigenes Kontrollsystem hat nicht funktioniert. Unabhängig von der individuellen Verantwortung ist eine Strafe dafür auch angemessen. Diese Strafe nehme ich an.“ Unmittelbar nach der Urteilsverkündung macht Christian Schlegl unmissverständlich deutlich, dass er den eben gefällten Schuldspruch akzeptieren wird. Die 7. Strafkammer am Landgericht Regensburg hat den früheren CSU-Oberbürgermeisterkandidaten am Dienstag in Zusammenhang mit Scheinrechnungen zur Verschleierung von Wahlkampfspenden zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro (200 Tagessätze á 100 Euro) verurteilt. Von den übrigen Vorwürfen sprach das Gericht den 48jährigen frei. Vor allem beim Freispruch in punkto Falschaussagen sei ihm „ein Stein vom Herzen gefallen“, so Schlegl. Nun will er abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird. „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.“ Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier will sich die Urteilsbegründung noch durch den Kopf gehen lassen.