Urteil: Berichterstattung „im Interesse der Öffentlichkeit“
Die BTT Bauteam Tretzel GmbH ist mit ihrer Klage gegen regensburg-digital vor dem Landgericht Regensburg in den wesentlichen Punkten gescheitert. Von 13 Unterlassungsforderungen, bei denen sich elf sowohl gegen Herausgeber Stefan Aigner als auch unseren Autor Robert Werner gerichtet hatten, erkannte das Gericht lediglich vier als berechtigt an. Drei Forderungen auf Richtigstellung wurden ebenfalls abgewiesen. Der Grundtenor unserer Berichterstattung wurde nicht beanstandet. Tretzel muss knapp 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen.
„Auch wenn man im Hinblick auf die nun zu unterlassenden Passagen eine andere Auffassung haben kann, sind wir mit der Entscheidung zufrieden“, so das Fazit unseres Rechtsanwalts Nils Pütz zum Urteil im Rechtsstreit zwischen der BTT Bauteam Tretzel GmbH und regensburg-digital. „Die Kernaussagen der Artikel werden durch die nun zu unterlassenden Passagen nicht berührt und einer weiteren Berichterstattung steht nichts entgegen. Sowohl quantitativ wie auch qualitativ ist das ein sehr positives Urteil im Sinne der Pressefreiheit.“