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Archiv für 22. März 2021

Klage gegen Corona-Regeln

Nagellack hui, Tattoo pfui

Überall im Bundesgebiet durften Tattoo-Studios bei einem lokalen Corona-Inzidenzwert unter 100 seit dem 1. März öffnen – nur nicht in Bayern. Bei einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof liefert die Staatsregierung eine bemerkenswerte Begründung für diese weiß-blaue Sonderregelung.

Protest gegen Ungleichbehandlung: Monika Schmid und Kolleginnen aus ihrem Tattoo-Studio. Foto: privat

„Wir werden von der Bayerischen Staatsregierung behandelt wie Prostituierte“, schimpft Monika Schmid. „Nichts gegen diesen Beruf, aber die Körpernähe und das damit verbundene Infektionsrisiko ist wohl etwas anders als bei uns.“ Seit knapp fünf Jahren ist Schmid Inhaberin von „Anstich – All Stars Tattoo“ in Regensburgs Nachbargemeinde Wenzenbach und in dieser Eigenschaft hat sie kürzlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt. Es geht um die bayerischen Corona-Regeln und die Ungleichbehandlung von Tattoo-Studios im Freistaat.

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