Vier Jahre für Vergewaltiger, Sprechverbot für Angehörige
Im Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K. fällte das Landgericht Regensburg am heutigen Donnerstag das Urteil. Der Regensburger wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendschutzkammer behielt sich außerdem vor, den Täter nach Haftverbüßung in Sicherungsverwahrung zu schicken. Von der Urteilsbegründung war die Öffentlichkeit – wie schon während des Großteils der Verhandlung – ausgeschlossen.
Am Schluss dürfen außer den Beteiligten nur zwei Personen der Urteilsbegründung beiwohnen – die Mütter der beiden Mädchen, die der Regensburger Gerhard K. in den Jahren 2017 bis 2019 zum Teil schwer sexuell missbraucht hat. Denn auch für die Verkündung der Urteilsgründe schließt die Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg die diesmal zahlreich anwesende Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung aus. Bereits an den vorherigen fünf Verhandlungstagen fand die Verhandlung, darunter auch Anklageverlesung, Beweisaufnahme, Plädoyers sowie das letzte Wort des Angeklagten nichtöffentlich statt.