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Archiv für 19. Dezember 2020

Öffentlichkeit unerwünscht

Missbrauchsprozess: Deal steht

Nur wenige Minuten durfte die Öffentlichkeit bisher etlichen Verhandlungsstunden an vier Tagen beiwohnen. Rechtsgespräche, Gutachten und Vernehmungen fanden komplett hinter verschlossenen Türen statt. Sicher ist aber: Im Prozess gegen einen 55-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Regensburg ist es zu einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gekommen. Dieser dürfte erst im Urteil Mitte Januar offiziell bekannt werden.

Der Angeklagte meidet vehement die Öffentlichkeit. Foto: om

„Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.“ So heißt es in § 169 Gerichtsverfassungsgesetz. Dass Strafverfahren öffentlich stattfinden, ist ein bedeutender rechtsstaatlicher Grundsatz. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was Angeklagten vorgeworfen wird, zu verfolgen, wie sich Verfahrensbeteiligte verhalten, welche Beweise einem späteren Urteil zugrunde gelegt werden und letztlich wie, auf welcher Grundlage und mit welchen Argumenten ein unabhängiges Gericht „im Namen des Volkes“ entscheidet. Ein unbegründeter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein absoluter Revisionsgrund.

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