Weiter kein Zugriff auf Integrationsamt für AfD-Stadtrat
Die Klage von AfD-Stadtrat Erhard Brucker gegen die Besetzung der Verwaltungsbeiräte ist unzulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg und begründet auch ansonsten ausführlich, warum es für die beiden AfD-Stadträte keinen automatischen Anspruch auf eine solche Position gibt. Brucker hatte im Sommer den Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration für sich beansprucht und war im Stadtrat durchgefallen.
Auch das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun bestätigt: AfD-Stadtrat Erhard Brucker hat keinen Anspruch darauf, zum Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration bestellt zu werden. Das hat die dritte Kammer am 9. Dezember entschieden. Der Beschluss ist knapp 18 Seiten lang.