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Archiv für 20. November 2020

Stadt verliert vor Verwaltungsgericht

Vorkaufsrecht ohne Plan

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat gestern ein im Jahr 2017 ausgeübtes „besonderes Vorkaufsrecht“ der Stadt Regensburg an einem Grundstück bei Leoprechting aufgehoben. Es gebe keine konkreten städtebaulichen Maßnahmen, die ein solches Vorkaufsrecht rechtfertigen würden. Das Urteil könnte auch Folgen für weitere Grundstücke haben, denn das Gericht argumentiert grundsätzlicher.

Aktuell werden viele Grundstücke im Bereich der Vorkaufsrechtssatzung landwirtschaftlich genutzt. Foto: om

Im Jahr 2004 erließ der Regensburger Stadtrat eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht „an Grundstücken in den Stadtteilen Graß, Leoprechting, Oberisling, Unterisling und Burgweinting“ (nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch). Das Vorkaufsrecht erstreckt sich dabei auf etwa 120 Hektar und damit auf ein großes Gebiet außerhalb der Ortskerne zwischen Graß und Burgweinting südlich der A 3.

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