Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Volksbegehren für Mietendeckel
Mit viel Euphorie und Tatendrang startete am 9. Oktober 2019 das bayerische Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“. Am vergangenen Donnerstag schob der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München diesem nun vorerst einen Riegel vor. Laut den Richtern habe der Freistaat bei diesem Thema keine Gesetzgebungskompetenz.
Es ist ein Urteil das Klarheit in eine strittige juristische Debatte bringt und gleichzeitig ein wichtiger Schritt für die Befürworter einer umfassenden Mietpreisbremse ist. Am Donnerstag urteilte der Bayerische Verfassungsgerichtshof darüber, ob das Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ zulässig ist. Laut den Münchner Richtern habe der Freistaat jedoch keine Gesetzgebungskompetenzen für die Schaffung eines Mietendeckels. Die Entscheidung entspricht damit der Einschätzung des bayerischen Innenministeriums, das den Antrag des Volksbegehrens zuvor für ungültig erklärt hatte.