Gericht zu Ausgangsbeschränkungen: (Fast) alles ist ein „triftiger Grund“
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat seine Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie so weit gefasst, dass mittlerweile (fast) alles ein „triftiger Grund“ ist, um die Wohnung zu verlassen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Die Ausgangsbeschränkungen sind damit Makulatur.
Wieder einmal scheint die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom gestrigen Montag nicht spektakulär zu sein. Die Klage (unter anderem) eines Regensburgers gegen die Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde abgewiesen. Liest man aber die Begründung im Detail, gibt es nur einen Schluss: Die aktuell verhängten Ausgangsbeschränkungen sind hinfällig.