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Archiv für 20. März 2020

Die „Zwangs-Briefwahl“ in Bayern ist rechtswidrig. So lautet das Fazit zweier renommierter Regensburger Juristen in der Fachzeitschrift LTO. Ihre Bedenken sind weitreichend – und gehen über das Wahlrecht hinaus. Eine Mahnung zur Wachsamkeit.

Die kommenden Stichwahlen in Bayern werden ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Zum Schutz der Bevölkerung vor der Corona-Pandemie. Das hat das Bayerische Innenministerium den betroffenen Kommunen per Rundschreiben mitgeteilt. Eine Quasi-Anordnung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Und so bekommen die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlunterlagen nun per Brief, können zuhause wählen, abschicken und sind vor einer Ansteckung in der Wahlkabine sicher geschützt. Ein sinnvolles und richtiges Vorgehen.

Hätte man schon bei der Kommunalwahl insgesamt machen sollen, mag sich mancher denken. Und spätestens jetzt wäre etwas anderes kaum zu rechtfertigen. Gerade vor dem Hintergrund der heute erlassenen Ausgangsbeschränkungen. Wie kann man es also wagen von einer „Zwangs-Briefwahl“ zu sprechen und diese Entscheidung der bayerischen Staatsregierung zu kritisieren? Doch zwei renommierte Regensburger Juristen tun genau das.

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