Fortschritte beim „Kampf gegen Drogen“-Konsumenten?
Zwei Kniestöße in den Bauch, Fesselung und eingesperrt werden: Das war die Folge einer Polizeikontrolle für den schwerbehinderten Besitzer einer minimalen Menge Marihuana. Jetzt soll er für seine Körperverletzung durch einen Polizisten auch noch eine Kostengebühr zahlen.
„Forderungsgrund: Unmittelbarer Zwang“ steht auf dem Kostenbescheid, den das Polizeipräsidium Regensburg dem Betroffenen geschickt hat. 54 Euro soll er demnach bezahlen.
Der Grund:
„Bei der Polizeikontrolle (…) entnahmen Sie etwas aus Ihrer Hosentasche und gaben diesen Gegenstand auf Aufforderung nicht frei. Zur Eigensicherung der Beamten und zur Sicherstellung eventueller Beweismittel wurde deshalb ihre Hand mittels unmittelbaren Zwangs in Form einfacher körperlicher Gewalt geöffnet.“