Durchatmen für Wolbergs
Derzeit sieht das Gericht im zweiten Korruptionsprozess „keinen validen Beweis“ dafür, dass Joachim Wolbergs als Dritter Bürgermeister „praktische Einflussmöglichkeiten“ auf Bau- und Immobilienprojekte hatte. Damit ist der Vorwurf der Bestechlichkeit im Fall Schmack vorerst vom Tisch. Zum weniger schwerwiegenden Vorwurf der Vorteilsannahme positionierte sich die Kammer am letzten Verhandlungstag vor der Kommunalwahl nicht.
Es ist das erste Mal, dass sich das Gericht im zweiten Korruptionsprozess ein wenig in die Karten schauen lässt: In einer vorläufigen Einschätzung kommt die 5. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Georg Kimmerl zu dem Schluss, dass Joachim Wolbergs während seiner Zeit als Dritter Bürgermeister keine praktischen Einflussmöglichkeiten auf Bau- und Immobilienangelegenheiten hatte. Dafür habe das bisherige Verfahren „keinen validen Beweis“ erbracht. Wegen Spenden, die vor Wolbergs’ Wahl zum Oberbürgermeister flossen, komme deshalb eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit nicht in Betracht. „Stand jetzt“, so Kimmerl.