Mit dem Beatmungsgerät in die Not-Schlafstelle
Eine Akteneinsicht bei der städtischen „Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ bringt ans Licht: Das Sozialamt hat einer Reihe schwer lungenkranker Obdachloser die Unterbringung in einer Notwohnung verweigert und sie auf Schlafstellen im Übernachtungsasyl Taunusstraße verwiesen. Darunter waren Erkrankte, die ein Beatmungsgerät benötigten.
COPD bedeutet chronisch-obstruktive Lungenerkrankung, auch „Raucherlunge“ genannt. Bei den Betroffenen sterben die Schleimhäute ab. COPD ist unheilbar und geht einher mit Auswurf und Husten und vor allem zunehmender Atemnot der Erkrankten, bis sie nur noch mit Beatmungsgeräten atmen können. Weltweit ist COPD die dritthäufigste Todesursache.