Zweiter Befangenheitsantrag im Wolbergs-Prozess
Erneut hat Joachim Wolbergs über seinen Verteidiger die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer wegen Befangenheit abgelehnt. Nun muss zum zweiten Mal eine andere Kammer über diesen Antrag entscheiden. Derweil schildert ein Zeuge, dass die Bundes-SPD vorsorglich bereits sämtliche Regensburger Bauträger-Spenden – rund 700.000 Euro – an die Bundestagsverwaltung abgeführt hat, um höhere Sanktionen im Falle einer Verurteilung zu vermeiden.
„Argumentationslos“, „nach Belieben“, „einseitig“: Es sind nicht eben nette Attribute, mit denen Peter Witting die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer am Landgericht Regensburg versieht. Am Dienstag stellt der Verteidiger von Joachim Wolbergs einen neuerlichen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Georg Kimmerl und seine beiden Beisitzer Wolfgang Schirmbeck und Markus Herbst. Diese hätten einfach ihre eigene Meinung „wegen anderer Verfahrensbeteiligter“ aufgegeben, seien „ausschließlich auf das strafrechtlich relevante Verhalten von Joachim Wolbergs fokussiert“ und hätten sich „dem Diktat der Staatsanwaltschaft unterworfen“. Dies begründe bei seinem Mandanten die tiefgreifende Besorgnis der Befangenheit. Wolbergs lehne die Richter ab.