“Einer lügt.”
Nach dem langen Verhandlungstag am Mittwoch und der ausführlichen Aussage von Bauträger Thomas Dietlmeier folgten tags darauf die Reaktionen der Verfahrensbeteiligten. Der leitende Ermittler musste sich erstmals im Prozess den Nachfragen der Verteidiger stellen und mit dem „Nördlichen Rübenhof“ wurde im letzten Verhandlungstag 2019 der dritte Themenkomplex gestartet.
„Wir sind aber Juristen“, entgegnet Georg Kimmerl dem Angeklagten. „Ja, aber ich bin Mensch und Politiker“, erwidert wiederum Joachim Wolbergs. Am elften Verhandlungstag, einen Tag nach der ausführlichen Einvernahme von Bauträger Thomas Dietlmeier, geht es im zweiten Regensburger Korruptionsprozess zunächst um die Einordnung seiner Aussagen. Für die 5. Strafkammer sei der Strafbefehl, den Dietlmeier bereits lange vor der jetzigen Hauptverhandlung akzeptiert habe, kein Präjudiz, stellt der Vorsitzende Richter Kimmerl klar.
Das heißt: Die Verurteilung des Bauträgers (ein Jahr Bewährung, 500.000 Euro Geldstrafe) hat rechtlich keine Bindungswirkung für das Gericht. Es könnte zu der (für Laien) kuriosen Situation kommen, dass es am Schluss einen rechtskräftig verurteilten Bestechenden, aber keinen Bestochenen gibt.