Befangenheitsantrag zurückgewiesen – der zweite Wolbergs-Prozess geht weiter
Die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer im zweiten Wolbergs-Prozess sind nicht befangen. Das beschloss heute die zuständige Ablehnungskammer des Landgerichts Regensburg. Joachim Wolbergs ließ am zweiten Verhandlungstag seinen Verteidiger Peter Witting einen entsprechenden Antrag auf Befangenheit stellen. Unterdessen prüft die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Aussagen eines Schöffen im ersten Wolbergs-Prozess. Der Mann ist Mitglied der Brücke.
Wie das Landgericht Regensburg am heutigen Dienstag mitteilte, wurde der Befangenheitsantrag der Verteidigung Wolbergs‘ gegen die drei Berufsrichter beim zweiten Wolbergs-Prozess zurückgewiesen. Rechtsanwalt Peter Witting hatte vergangene Woche am zweiten Prozesstag einen entsprechenden „unaufschiebbaren Antrag“ gestellt. Zuvor lehnte die 5. Strafkammer seinen Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab.