Regensburger Weitsicht
An fehlender Weitsicht, mangelt es der Stadt Regensburg nicht, glaubt Planungsreferentin Christine Schimpfermann. In gewisser Hinsicht stimmt das.
An fehlender Weitsicht, mangelt es der Stadt Regensburg nicht, glaubt Planungsreferentin Christine Schimpfermann. In gewisser Hinsicht stimmt das.
Mit einer „persönlichen Erklärung“ zu Joachim Wolbergs geben drei Funktionäre aus dem Vorstand der Landkreis-SPD den Startschuss zu einer heftigen Auseinandersetzung über den Umgang mit dem Ex-Parteifreund. Sie fordern, dass dieser bei den Kommunalwahlen als OB-Kandidat in der Stadt antreten müsse. Auch Joachim Wolbergs hat einen offenen Brief erhalten. Auf das erste Schreiben gibt es bereits Antworten, auf das zweite nicht.
Nach fast 18 Jahren im Regensburger Stadtrat will der frühere OB-Kandidat der CSU seine „politische Phase“ aus „beruflichen und familiären Gründen (…) zumindest unterbrechen“. Zuletzt geriet Christian Schlegl als Belastungszeuge beim Prozess gegen Joachim Wolbergs in den Fokus und sieht sich seit Anfang Mai selbst mit einer Anklage konfrontiert.
„Öko um jeden Preis – aber bitte billig! – so der Titel einer Gesprächsveranstaltung des Theaters Regensburg in Zusammenarbeit mit der Mittelbayerischen Zeitung am gestrigen Dienstagabend. Wer sich dabei Verbraucher- oder Lebensführungstipps erwartete, wurde sicherlich enttäuscht. Stattdessen entspann sich eine weit gefasste klimapolitische Diskussion, die seitens des Publikums nicht an Kritik an der Stadt Regensburg sparte.
Die Vorstellungsrunde der OB-Kandidaten-Kandidaten Jürgen Eberwein, Dagmar Schmidl und Astrid Freudenstein am Freitag im Kolpinghaus war der Höhepunkt der Mitgliederbefragung bei der CSU Regensburg. Man gibt sich geschlossen, freundlich und zuversichtlich, wenngleich zwischen den Bewerberinnen sichtbare Gräben klaffen.
Nach seinem vieldiskutierten Gastbeitrag vom 2. März, in dem er die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister infrage gestellt hatte, äußert sich Werner Ebner (Richter im Ruhestand und Landgerichtsvizepräsident a.D.) nun zu den Reaktionen, die sein Text bei Lesern, Medien, Gericht, Verteidigung und Wolbergs selbst hervorgerufen hat. Der Beitrag lag uns bereits vor dem Urteil im aktuell zu Ende gegangenem Prozess vor und wird in Absprache mit Herrn Ebner nun bewusst erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg veröffentlicht.
Auch im zweiten Teil ihrer Urteilsbegründung setzt Richterin Elke Escher konsequent die Linie fort, den Angeklagten Joachim Wolbergs zu rehabilitieren. In vielen Punkten folgt sie fast wortwörtlich der Argumentation der Verteidigung. Wir stellen die Begründung in einem langen, nach einzelnen Punkten gegliedertem Text dar. Überspringen einzelner Punkte ist in der Regel ohne Verständnisprobleme möglich.
Der Oberbürgermeister einer 160.000-Einwohner-Stadt wird von einem Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen – überall wäre diese Verurteilung wohl Grund für einen Amtsverzicht. Überall, außer in Regensburg. Hier feiern die Anhänger von Joachim Wolbergs die heutige Entscheidung des Landgerichts wie einen Freispruch.
Von einem „Fast-Freispruch“ für Joachim Wolbergs und einem „angeblichen Korruptionsskandal“ spricht die Vorsitzende der 6. Strafkammer bei ihrer Urteilsverkündung im Korruptionsprozess. Der suspendierte OB wird zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden, bleibt aber straffrei. Das Gericht gibt zudem eine Ehrenerklärung für Wolbergs ab und fällt ein vernichtendes Urteil über die Staatsanwaltschaft.
Nach Verkündung des Urteils gegen Joachim Wolbergs (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsannahme, ansonsten Freispruch; Straffreiheit), Volker Tretzel (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Pateiengesetz; zehn Monate Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldauflage), Franz W. (Schuldspruch aufgrund von Mittäterschaft in einem Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz; Geldstrafe) und Norbert Hartl (Freispruch) melden sich unter anderem die Regensburger Staatsanwaltschaft und die Landesanwaltschaft zu Wort. Wir dokumentieren die Stellungnahmen und ergänzen sie bei Bedarf durch weitere.
Das Urteil im Regensburger Korruptionsprozess ist gefallen. Joachim Wolbergs wird der Vorteilsannahme in zwei Fällen (Spendenannahmen in den Jahren 2015 und 2016) schuldig gesprochen. Von einer Strafe wird abgesehen. In allen weiteren Anklagepunkten wird der derzeit supendierte Oberbürgermeister freigesprochen. Bauträger Volker Tretzel (BTT GmbH) wird wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und insgesamt fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz (Strohmannsystem) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird samt einer Geldauflage von 500.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Sein ehemaliger Geschftsführer Franz W. wird wegen Mittäterschaft (ein Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, wird freigesprochen.
Aufgrund einer vergleichsweise läppischen Summe von 5,20 Euro musste sich am heutigen Dienstag ein 21-jähriger Regensburger in einer Schöffensitzung des hieisigen Amtsgerichts verantworten. Der Angeklagte war im vergangenen Jahr zweimal beim Schwarzfahren erwischt worden. Trotz des ungewöhnlich aufgeblähten Verfahrens wirkt das Urteil am Ende versöhnlich milde.
Eine Äußerung des Unternehmers Volker Tretzel in seinem Schlusswort war in den Augen der Verteidigung nur „ein schräger Scherz“, für die Staatsanwaltschaft hingegen ein schlagender Beleg für das von ihr angeklagte korruptive System. Am letzten Tag vor der Urteilsverkündung kochen die Gemüter noch einmal hoch. Vor allem bei Joachim Wolbergs.