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Archiv für 4. Juli 2019

Auch im zweiten Teil ihrer Urteilsbegründung setzt Richterin Elke Escher konsequent die Linie fort, den Angeklagten Joachim Wolbergs zu rehabilitieren. In vielen Punkten folgt sie fast wortwörtlich der Argumentation der Verteidigung. Wir stellen die Begründung in einem langen, nach einzelnen Punkte gegliedertem Text dar. Überspringen einzelner Punkte ist in der Regel ohne Verständnisprobleme möglich.

Elke Escher nimmt sich Zeit. Gleich zu Beginn des 61. und damit letzten Verhandlungstages im Prozess gegen Joachim Wolbergs und seine Mitangeklagten und noch vor der Aufarbeitung der weiteren Vorwürfe widmet sich die Vorsitzende Richterin der Begründung für das Strafmaß, insbesondere der Straffreiheit für Wolbergs trotz einer Verurteilung wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme.

Kommentar zum Wolbergs-Prozess

Nach diesem Urteil gibt es nur Verlierer

Der Oberbürgermeister einer 160.000-Einwohner-Stadt wird von einem Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen – überall wäre diese Verurteilung wohl Grund für einen Amtsverzicht. Überall, außer in Regensburg. Hier feiern die Anhänger von Joachim Wolbergs die heutige Entscheidung des Landgerichts wie einen Freispruch.

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