5,20-Euro-Schwarzfahren vor Schöffengericht
Aufgrund einer vergleichsweise läppischen Summe von 5,20 Euro musste sich am heutigen Dienstag ein 21-jähriger Regensburger in einer Schöffensitzung des hieisigen Amtsgerichts verantworten. Der Angeklagte war im vergangenen Jahr zweimal beim Schwarzfahren erwischt worden. Trotz des ungewöhnlich aufgeblähten Verfahrens wirkt das Urteil am Ende versöhnlich milde.
Alltäglich sei das nicht, betont die Staatsanwältin ausdrücklich, dass „ein Bagatelldelikt“ vor einem Schöffengericht lande – ja, es sei „fast schon lächerlich, dass man hier deswegen sechs Leute“ (die Richterin, zwei Schöffen, die Protokollführerin, die Jugendgerichtshilfe und die Staatsanwältin selbst) beschäftige. In der Tat ist das am heutigen Dienstag vor dem Regensburger Amtsgericht angeklagte Delikt eine Bagatelle wie aus dem Lehrbuch. Es geht um einen dem Regensburger Verkehrsverbund (RVV) entstandenen Gesamtschaden von 5,20 Euro.