Wolbergs: Kein zweiter Prozess – doch wie geht es nun weiter?
Dass die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Joachim Wolbergs nicht zugelassen wurde, bedeutet nicht automatisch, dass über die Vorwürfe in Zusammenhang mit dem „Immobilien Zentrum Regensburg“ nicht verhandelt wird. Laut dem Strafrechtsprofessor Dr. Henning Ernst Müller sind verschiedene Szenarien möglich.
Die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat eine zweite Anklage gegen Joachim Wolbergs nicht zugelassen. Es ging um Wahlkampfspenden des „Immobilien Zentrum Regensburg“, dessen Eigentümer bereits einen Strafbefehl wegen Bestechung akzeptiert hat. Grund sei eine „untrennbare Verknüpfung“ mit Tatvorwürfen, die bereits im laufenden Prozess vor der 6. Kammer von Richterin Elke Escher in Zusammenhang mit dem Bauteam Tretzel verhandelt werden, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg. Die Sache sei also schon „anderweitig rechtshängig“.