Telefonate über Geld, „Schmierblätter“ und eine „Drecksau“
War es ein persönlicher Vorteil für Joachim Wolbergs, dass Volker Tretzel gegen verschiedene Medienberichte vorgegangen ist? Nahm der Oberbürgermeister ein Angebot des Bauträgers über 200.000 Euro stillschweigend an oder nicht? Und hat das alles mit der möglichen Wohnbebauung eines Grundstücks im Stadtwesten zu tun? Diese und andere Fragen sollten am Dienstag durch das Abspielen von Telefonaten am Landgericht Regensburg erhellt werden.
„Am 18.11.2016 stellte der Angeschuldigte Tretzel telefonisch (…) dem Angeschuldigten Wolbergs in Aussicht, er werde ihn auch mal ‘ein bisschen unter die Arme greifen’ was der Angeschuldigte Wolbergs mit dem Wort ‘super’ akzeptierte. Am 25.11.2016 (…) erläuterte der Angeschuldigte Tretzel telefonisch mit dem Angeschuldigten Wolbergs, wie eine Bebauung, weiterhin gefördert durch Diensthandlungen des Angeschuldigten Wolbergs stattfinden könne, ohne dass dies Anstoß in der Öffentlichkeit erregen würde. So kündigte er an, er werde zur Verschleierung der Verbindung des Angeschuldigten Wolbergs mit ihm und der BTT GmbH die im Eigentum der BTT GmbH stehenden Grundstücke an seine Mitarbeiter verkaufen um den Bezug zur BTT GmbH nach außen hin zu beenden und in der Folge von der Bebauung durch einen der Öffentlichkeit nicht ersichtlichen Erbbauzins profitieren. Unmittelbar in diesem Zusammenhang versprach sodann der Angeschuldigte Tretzel wörtlich: ‘Und dann kriegen Sie von mir die 200.000 Euro, die Ihnen jetzt fehlen’. Der Angeschuldigte Wolbergs nahm dieses Angebot zumindest konkludent an, indem er in dem Gespräch lediglich sinngemäß darauf hinwies, dass der Angeschuldigte Tretzel dies nicht machen müsse. Im weiteren Gespräch vereinbarten die Angeschuldigten einen persönlichen Termin (…) im Alten Rathaus in Regensburg. Dieses Treffen fand statt.“
So steht es in der Anklage, die die Staatsanwaltschaft gegen Joachim Wolbergs und Volker Tretzel erhoben hat. Das Landgericht Regensburg ließ die Anklage in diesem Punkt auch zu und sah aufgrund der erwähnten Telefonate zumindest einen hinreichenden Tatverdacht für zwei Fälle der Vorteilsannahme durch den suspendierten Oberbürgermeister.