Ein richterlicher Hinweis mit Licht und Schatten für die Angeklagten
Am 37. Verhandlungstag des Korruptionsprozesses ändert die Kammer ihre vorläufige rechtliche Einschätzung und strafft beim Thema Parteispenden die Vorwürfe von anfänglich 17 Fällen der Vorteilsgewährung auf nur noch sechs. In der Grundtendenz könnte das auf ein milderes Strafmaß hindeuten, allerdings verschärft die Kammer bei anderen Punkten ihre vorläufige Einschätzung nun von Beihilfe hin zu Mittäterschaft.
„Liebe Freunde.“ So lautet die Anrede einer Mail, mit der Norbert Hartl, damals noch SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, sich an drei Geschäftsleute wendet und ihnen rät, sich „jetzt schnell“ an einen leitenden Mitarbeiter der Bauteam Tretzel GmbH (BTT) zu wenden. „Sonst könnt ihr euch die guten Wohnungen nicht mehr aussuchen.“ Hartl selbst hatte sich zu diesem Zeitpunkt – es muss irgendwann Anfang 2015 gewesen sein – bereits eine Wohnung reservieren lassen. In der „Villa Brunhilde“, im noch im Werden begriffenem Quartier „Nibelungenhain“ auf der früheren Nibelungenkaserne, jenes Areal, dessen Vergabe an Tretzel im Zentrum des Korruptionsprozesses steht.