Aus dem Redaktionstagebuch (15/18)
Reaktionen auf unsere Berichterstattung zum AfD-Schützen, kurze Nachrichten, die wir für wichtig halten und Meldungen in eigener Sache – heute gibt es wieder einmal unser Redaktionstagebuch.
BGH-Urteil: Stadt darf Pflegeheim finanziell unterstützen
Es ist ein juristischer Sieg, der seine Wirkung über Regensburg hinaus entfalten dürfte. Der „Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste“ ist nun auch vor dem Bundesgerichtshof mit einer Klage gegen die Stadt Regensburg gescheitert. Der Lobbyverband hatte die finanzielle Unterstützung der Stadt Regensburg für den Bau und den Betrieb des Pflegeheims Kumpfmühl als unzulässige Beihilfe gesehen, die privaten Betreiber von Pflegeheimen unrechtmäßig im allgemeinen Wettbewerb benachteilige. Das hat der BGH nun verneint. Zuvor hatten bereits das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg so geurteilt. Das Urteil dürfte bundesweite Bedeutung für alle Kommunen und Landkreise haben, die im Rahmen der Daseinsvorsorge eigene Betriebe als soziale Aufgabe auch ohne das vorrangige Ziel, Gewinne zu erwirtschaften, betreiben.