Immer wieder gegen die gleiche Wand gelaufen? – Egon Greipl soll 730.000 Euro zahlen
Der frühere Regensburger Kulturreferent Egon Greipl soll in seiner Zeit als Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (1999-2013) massenhaft dienstpflichtwidrig “Scheinwerkverträge” abgeschlossen haben. Der Freistaat Bayern fordert von ihm nun 730.000 Euro Schadensersatz.
Ein paar Bäckerkisten voller Ordner sammeln sich hinter der Klägerbank. 240 Verträge befinden sich unter anderem darin, „die nicht alle streitgegenständlich sind“, wie einer der drei Klägervertreter betont, aber man will offenbar sicher gehen und hat sich vorsorglich mit etlichen möglichen Beweismitteln eingedeckt.
Verhandlungsgegenstand sind zu Beginn dieser Woche am Verwaltungsgericht Regensburg Werkverträge, die vom damaligen Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Egon Greipl, zu Ende seiner Amtszeit geschlossen wurden. Es geht um viel Geld. Der Freistaat Bayern fordert von Greipl 730.000 Euro als Schadensersatz zurück, die jener nach entsprechenden Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der Werkvertragspraxis nachzahlen musste. Der Kläger wirft dem einstigen obersten bayerischen Denkmalpfleger und heutigem Passauer ÖDP-Stadtrat beim Abschluss der Werkverträge eine schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten vor.