Wenzenbach: Früherer Geschäftsstellenleiter kassiert Vorstrafe wegen Falschaussage
Einen mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl 160 Tagessätze wegen uneidlicher Falschaussage hat Hans E. bereits Anfang Juli vom Amtsgericht Regensburg kassiert. Er war Hauptbelastungszeuge im Berufungsverfahren gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid. Schmid wurde Ende 2017 vom Landgericht vom Untreue-Vorwurf freigesprochen.
Seine Zeugenaussage im Berufungsverfahren gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid hat für den Verwaltungsbeamten Hans E. eine Vorstrafe zur Folge: Wegen uneidlicher Falschaussage erließ das Regensburger Amtsgericht bereits am 6. Juni einen Strafbefehl über 160 Tagessätze gegen den früheren Geschäftsstellenleiter der Gemeinde. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das erfuhr unsere Redaktion auf Nachfrage.