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Archiv für 3. September 2018

Mit dem Thema „Familiengeld“ wird auf dem Rücken der Armen Wahlkampf gemacht. Am Ende wird es für viele noch weniger Geld geben als bisher.

Von Rechtsanwalt Otmar Spirk

Tattä! Tattä! Gerade noch rechtzeitig vor der Wahl wird in Bayern das „Bayerische Familiengeld“ erstmalig ausgezahlt – und das – so steht es im Bayerischen Familiengeldgesetz (BayFamGG) – sogar ohne wenn und aber auch an die Armen:

„Familiengeld soll auf existenzsichernde Sozialleistungen nicht angerechnet werden.“

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