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Archiv für 14. August 2018

In seiner Kolumne berichtet Rechtsanwalt Otmar Spirk dieses Mal davon, was aus einigen “Fällen” geworden ist.

Doch keine 1.200 Euro Strafe für 17,65 Euro Lebensmittelklau

1.200 Euro sollte eine Frau zahlen, die beim Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von 17,65 EUR in der NORMA erwischt wurde, oder aber 30 Tage lang ins Gefängnis gesperrt werden. So lautete ein Strafbefehl des Amtsgericht Regensburg, über den regensburg-digital Ende April berichtet hatte. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt und mich nun mit der Amtsrichterin stattdessen auf die Zahlung von 300 Euro geeinigt. Auch die Staatsanwaltschaft stimmte dieser Einigung zu. Die Strafe kann mit Raten von 30 Euro monatlich abbezahlt werden – ein Betrag, den die erwerbsunfähige Grundsicherungsempfängerin hinbekommt. Ich hoffe, dass Staatsanwälte und Richter zukünftig genauer hinschauen, wen und was genau sie hier bestrafen. Denn: Armut ist nichts, was besonders abschreckend bestraft werden darf.

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